RAL Gütezeichen badische Qualitätsweine

Vergeben in: Baden-Württemberg
Baden
Vergeben von: Badischer Weinbauverband e. V.
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Badische Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat in Flaschen
Anzahl der belabelten Produkte: Über 14 Millionen Flaschen in 2015
RAL-Zeichen: GZ 183
Label-Info: RAL Gütezeichen badische Qualitätsweine
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Kennzeichnung einer besonderen Qualität bei bestimmten badischen Weinen beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Durch die Mischung aus analytischer und sensorischer Kontrolle können die Kontrollen als umfassend bezeichnet werden. RAL als Dachorganisation der Gütegemeinschaften kontrolliert als unabhängige Institution den Vergabeprozess und die Kriterienentwicklung. Dies macht das Label glaubwürdig.

Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Weinherstellern zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.

Die Vergabekriterien sind für Verbraucher nicht leicht nachzuvollziehen, unter anderem da die Gütekriterien nicht öffentlich und kostenlos zur Ansicht zur Verfügung stehen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Gütezeichens reichen können.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V. Verliehen wird das Gütezeichen badische Qualitätsweine vom Badischen Weinbauverband e. V. Als Verein ist der Weinbauverband Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.

Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.

Labelziele

Ziel des bereits seit 1949 vergebenen Gütezeichens ist, die Qualität von badischen Qualitätsweinen zu sichern und diese Produkte für Verbraucher kenntlich zu machen. Laut Angaben des badischen Weinbauverbandes handelt es sich um das erste bundesdeutsche Gütezeichen.

Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.

Labelvergabe

Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, müssen ihre Weine zur sogenannten amtlichen Qualitätsprüfung bei der amtlichen Prüfungsbehörde, in diesem Fall der Qualitätsweinprüfstelle des Staatlichen Weinbauinstitutes in Freiburg, einreichen.

Bei dieser Qualitätsweinprüfung wird von amtlicher Seite analytisch und sensorisch geprüft, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf. Die Durchführung der Qualitätsweinprüfung wird vom Hersteller oder Abfüller des Weins beantragt. Mit dem Antrag reicht der Hersteller oder Abfüller eine chemische Analyse und eine Probe des Weines ein. Analytisch kontrolliert werden bestimmte Grenzwerte, wie beispielsweise der Mindestalkoholgehalt. Es finden zusätzlich Prüfungen von Geschmack, Farbe und Harmonie durch Vertreter aus der Weinwirtschaft sowie der Weinbauberatung, der Verwaltung und dem Kreis der Verbraucher statt. Dies ist die sogenannte sensorische Prüfung. Diese findet im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung statt, deren Durchführung vom Land an den badischen Weinbauverband übertragen worden ist.

Für die Vergabe des Gütezeichens des Badischen Weinbauverbandes muss der Wein laut Angaben der Gütegemeinschaft bei der sensorischen Prüfung die doppelte Punktzahl gegenüber den Vorgaben der amtlichen Qualitätsweinprüfung erreichen.

Das Gütezeichen wird in den Farben Weiß und Gelb für badische Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat mit einer Flaschengröße bis 0,75 Liter und für 1,5 Liter Flaschen verliehen. Die Verleihung in Gelb erfolgt für Weine in den Qualitätsstufen bis Spätlese, die auf auf dem Etikett die Kennzeichnung trocken tragen. Alle anderen Weine tragen das Gütezeichen in Weiß.

Die sensorischen Prüfungen werden von Experten auf der Grundlage von Proben durchgeführt, die vom Zeichennehmer zur Verfügung gestellt werden. Weitere Kontrollen der Weine finden anschließend in Stichproben statt.

Kontakt

Badischer Weinbauverband e. V.
Merzhauser Straße 115
79100 Freiburg
Tel. +49(0)761 459100
Fax +49(0)761 408026

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