RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. |
Kategorie: | Dienstleistung |
Produkte: |
Hochbauabbruch, Abbruch im Bestand, Abbruch in kontaminierten Bereichen, Betonbohren und Betonsägen, Abbruchsprengen
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 60 Zeichennehmer |
RAL-Zeichen: | GZ 509 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Qualität von Abbrucharbeiten beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Die Gütegemeinschaft setzt sich überwiegend aus Abbruchunternehmen zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft wählen auch die Mitglieder des Güteausschusses, der unter anderem die Prüfer bestimmt, die Prüfungen beauftragt und über die Vergabe des Labels entscheidet. Ihm können auch unabhängige Mitglieder, beispielsweise von Prüfinstituten und Behörden, angehören. RAL als Dachorganisation aller Gütegemeinschaften erhält die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und hat so die Möglichkeit, die Entscheidungen des Güteausschusses zu überprüfen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können sich weitgehend umfassend über die Gütekriterien informieren, auch wenn diese nicht vollständig zum Abruf bereit stehen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e. V.
Verliehen wird das Gütezeichen Abbrucharbeiten von der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. Als Verein ist die Gütegemeinschaft Mitglied in der unabhängigen Institution RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Als neutrale und von staatlichen sowie privatwirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution ist RAL seit 1925 Träger und Hüter des Systems der RAL Gütesicherung. In dieser Eigenschaft ist RAL zugleich die Dachorganisation der über 130 RAL Gütegemeinschaften. Die Neutralität von RAL wird durch die ausgewogene Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet. Es besteht aus Vertretern von 16 Spitzenverbänden, vier Bundesministerien, drei Bundesämtern sowie vier ordentlichen Mitgliedern.
Dem RAL Präsidium gehören Vertreter aus den Bereichen Verbraucherschutz, Behörden sowie Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft an.
Labelziele
Ziel des seit 2004 vergebenen Gütezeichens ist, die Qualität von Abbrucharbeiten zu sichern und kenntlich zu machen.
Zweck aller RAL Gütezeichen ist, die besonderen Qualitätseigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung über Normen und gesetzliche Gütebestimmungen hinaus auf einem hohen Niveau festzulegen. Sie sollen dem Verbraucher eine klare und sichere Orientierung für die Kaufentscheidung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geben.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Dienstleistung nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. und verpflichten sich damit, die Vergabekriterien einzuhalten. Die Abbruchunternehmen können eine RAL Zertifizierung in sieben Güteklassen erlangen. Auf diese Weise wird den unterschiedlichen Abbruchverfahren Rechnung getragen.
Zu den Gütekriterien gehört unter anderem, dass auf der Baustelle jederzeit ein verantwortlicher Diplomingenieur oder ein Meister mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit anwesend ist (außer bei Abriss von Gebäuden unter zehn Meter Höhe). Darüber hinaus muss Fachpersonal in angemessener Zahl, je nach Auftragsumfang auf der Baustelle eingesetzt werden. Für eingesetztes Gerät müssen ausgebildete Spezialisten eingesetzt werden. Das Label stellt zudem hohe Ansprüche an die Betriebe in Bezug auf die Fachkenntnisse der Mitarbeiter und die Geräteausstattung. Zusätzlich müssen die Betriebe über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen. Preistransparenz, verständliche Geschäftsbedingungen und eine ausführliche Erläuterung der geplanten Vorgehensweise gehören ebenfalls zu den Gütekriterien.
Der Prozess, mit dem die Einhaltung der Vergabekriterien überwacht wird, gliedert sich in folgende Schritte: in die sogenannte Erstprüfung, die Eigenüberwachung, die Fremdüberwachung und gegebenenfalls die Wiederholungsprüfung.
Bei der Erstprüfung wird die Einhaltung der Kriterien der Gütesicherung bei den Produkten oder Leistungen festgestellt. Die Erstprüfung wird von neutralen Prüfinstituten oder vereidigten Sachverständigen durchgeführt, die vom jeweiligen Güteausschuss berufen werden. Dem Güteausschuss gehören Mitglieder der Gütegemeinschaft an. Zusätzlich können unabhängige Prüfer und Vertreter von Behörden in den Güteausschuss gewählt werden.
Das Unternehmen, welches das Gütezeichen führt, ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte oder Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Zusätzlich erfolgt regelmäßig eine Fremdüberwachung, bei der die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Diese Fremdüberwachung wird von einem Sachverständigen oder Prüfer übernommen, der vom Güteausschuss bestimmt wird. Stellt er Mängel fest, kann eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, welche die Produkte oder Leistungen erneut ausführlich testet.
Wird die Erstprüfung bestanden, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Hersteller offiziell das RAL Gütezeichen. Er muss sich dabei an das Votum des Güteausschusses halten. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Güte, so berät der Güteausschuss über Sanktionen, die bis zum Entzug des RAL Gütezeichens führen können. Um die Tätigkeit des Güteausschusses zu überprüfen, und seine Unabhängigkeit sicherzustellen, werden alle Sitzungsprotokolle des Güteausschusses an RAL übermittelt.
Kontakt
Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V.
Oberländer Ufer 180 - 182
50968 Köln - Marienburg
Tel. +49(0)221 3679830
Fax +49(0)221 36798322