Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz
Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe
Vergeben in: |
Rheinland-Pfalz
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Vergeben von: | Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Ölsaaten und Speiseöle, Backwaren, Bier, Eier, Eiprodukte, Erdbeeren, Fruchtsaft, Gemüse und Gemüseerzeugnisse, Getreide und Getreideerzeugnisse, Honig, Milch und Milchprodukte, Obst, Spirituosen, Tafeltrauben
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und darüber hinaus deren regionale Herkunft garantiert.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz ist Inhaber des Labels.
Das Land gibt das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft weiter, die die Zertifizierung durchführen.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, qualitativ hochwertige und umweltschonend erzeugte Lebensmittel mit gesicherter Herkunft im Lebensmitteleinzelhandel oder bei Direktvermarktern zu erwerben.
Labelvergabe
Das Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz ist ein geschütztes Gütezeichen für Produkte, die nach den Bestimmungen dieses Standards in Rheinland-Pfalz erzeugt werden. Der Sitz des Unternehmens muss dafür nicht in Rheinland-Pfalz liegen.
Das Land, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft. Diese Lizenznehmer schließen mit dem Land als Zeichenträger und Lizenzgeber einen Lizenzvertrag.
Unternehmen, die das Zeichen nutzen wollen, müssen mit den Lizenznehmern Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträge schließen, in denen sie sich zur Einhaltung der Vergabekriterien verpflichten.
Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass die Erzeuger die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf Produktionsflächen in Rheinland-Pfalz erzeugen müssen. Bei zusammengesetzten oder verarbeiteten Produkten müssen grundsätzlich mindestens 90 Prozent der Zutaten bei der Herstellung (Rezepturbestandteile) aus Rheinland-Pfalz stammen. Dabei werden zugesetztes Wasser und Salz nicht gezählt. Gentechnisch veränderte Produkte sind nicht zugelassen. Die Produkte müssen eine überdurchschnittliche Qualität haben.
Die Kontrolle wird in drei Stufen durchgeführt. Die Betriebe führen zum einen mindestens jährlich eine Eigenkontrolle durch, die sie dokumentieren und nachweisen müssen. Zum anderen finden unabhängige Kontrollen durch akkreditierte und zertifizierte Unternehmen statt. Das Ministerium beauftragt darüber hinaus eine Institution (in diesem Fall die Landwirtschaftskammer, die Prüfungen auch Dritten übertragen kann) mit der „Kontrolle der Kontrolle“. Bei Verstößen gegen die Vergabkriterien sind Sanktionen möglich, die von Belehrungen über häufigere Kontrollen und Vertragsstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem System reichen können.
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Tel. +49(0)6131 165256
Fax +49(0)6131 16175256