Der Blaue Engel
Mobilitätskarten
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Karten, die mehrere Mobilitätsbausteine enthalten, wie Bahn, Rad, ÖPNV, Car-Sharing, etc.
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Anzahl der belabelten Produkte: | 2 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 192 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Gestaltung der persönlichen Mobilität beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer die Geschäftsbedingungen einreicht und Eigenangaben macht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2014 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher sogenannte Multimodale Mobilitätsangebote erkennen können, die mehrere Mobilitätsbausteine, wie etwa Bahn, Rad, ÖPNV, Car-Sharing, etc. enthalten und dadurch helfen, kurze Wegstrecken auch ohne PKW zurücklegen zu können.
Dadurch soll der Verzicht auf einen eigenen PKW erleichtert und dadurch Ressourcen und das Klima geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass in Kommunen mit mehr als 250.000 Einwohnern mindestens drei Bausteine und in kleineren Einzugsgebieten mindestens zwei Bausteine miteinander verknüpft werden. Kunden müssen sich an einer Stelle für alle Angebotsbausteine zusammen registrieren können. Die Fahrradmitnahme muss grundsätzlich in den Fahrzeugen des ÖPNV erlaubt sein und soll unter dem Preis einer Einzelfahrkarte liegen. Das Angebot für die Mobilitätskarte muss günstiger als die Summe der Einzelbausteine sein. Wenn Car-Sharing Angebote enthalten sind, sollen diese mit dem entsprechenden Blauen Engel gekennzeichnet sein (Kann-Kriterium).
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht vor Ort, sondern der Labelnehmer reicht die Geschäftsbedingungen ein und macht Eigenangaben, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430