PKW-Label

Vergeben in: EU
Vergeben von: Europäische Union
Kategorie: Tourismus und Mobilität
Produkte:
PKW
Anzahl der belabelten Produkte: Alle in der EU gehandelten Kraftfahrzeuge
Label-Info: PKW-Label
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das gesetzlich für PKW vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das Label trägt damit wesentlich zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter PKW bei.

Verbraucher sollten beim Vergleich neben der CO2-Effizienzklasse immer auch auf die absoluten CO2-Emissionen in g/km achten, da schweren Fahrzeugen ein höherer Verbrauch zugestanden wird. Dadurch können schwere Fahrzeuge mit höherem Verbrauch und höheren Emissionen besser eingestuft sein, als kleinere und umweltfreundlichere Fahrzeuge.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Bundesländer im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Der detaillierte Entstehungsprozess des Labels wurde erst auf Anfragen und Klage eines Umweltverbandes offengelegt, was die Transparenz des Labelsystems leicht einschränkt. Verbraucher können dennoch alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Initiator des PKW-Labels ist die Europäische Union. Die deutsche Variante des Pkw-Labels ist vom Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium entwickelt worden.

Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.

Labelziele

Ziel des seit 2011 auf PKW angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere PKW zu entwickeln. Das Label dient der Bewertung und Kennzeichnung der Energieeffizienz von Kraftfahrzeugen innerhalb der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente und schadstoffarme Autos entscheiden können.

Labelvergabe

Das PKW-Label ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in deutsches Recht übersetzt.

Das PKW-Label enthält Informationen über den Kraftstoffverbrauch der Autos, den CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer und Angaben zur Gebrauchstauglichkeit.

Die CO2-Effizienzklasse des Fahrzeugs wird in acht Stufen mit Hilfe einer Skala von A+ bis G angezeigt. Klasse A+ (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse G (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Die Bewertung erfolgt anhand des Verhältnisses von Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß zur Fahrzeugmasse (Gesamtgewicht), so dass schweren Fahrzeugen ein höherer Verbrauch zugestanden wird als leichteren.

Bei Elektrofahrzeugen wird der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) auf 100 Kilometer angegeben, bei Verbrennungsmotoren der Kraftstoffverbrauch in Litern auf 100 Kilometer. Für Gas gilt die Einheit Kilogramm auf 100 Kilometer. Auf dem Label finden sich zusätzlich Angaben zum Gewicht des Fahrzeugs und zur Leistung. Darüber hinaus enthält das Label Informationen zur Jahressteuer und zu den durchschnittlichen jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom).

Die Informationen auf dem Etikett werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden nach genormten Verfahren festgelegt.

Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.

Kontakt

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30 726165600
Fax +49(0)30 726165699

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