Ohne Gentechnik

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier
Anzahl der belabelten Produkte: Über 12.000
Label-Info: Ohne Gentechnik
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind nicht geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere laut EG-Gentechnik-Durchführungs-Gesetz bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards unter https://www.ohnegentechnik.org/standard001/ abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.

Labelziele

Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Labelvergabe

Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.

Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.

Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.

Kontakt

Verband Lebensmittel ohne Gentechnik
Friedrichstr. 153a
10117 Berlin
Tel. +49(030) 2359 945 00

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