Kontrolliert durch KAT
Freilandhaltung
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | KAT – Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Eier aus Freilandhaltung in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern, sowie daraus hergestellte Eiprodukte und Nahrungsmittel.
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 95 Prozent aller Legehennenhaltungsbetriebe, die für den deutschen Markt produzieren, sind KAT-zertifiziert |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein Label, das zu wesentlichen Verbesserungen der Haltungsbedingungen in der Eierzeugung beiträgt. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent.
Der KAT e. V. als Labelinhaber wird zu großem Teil von der Eierwirtschaft getragen. Umfassende und unabhängige Kontrollen über die gesamte Prozesskette machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann ihm das Label entzogen und der Erzeuger aus dem System ausgeschlossen werden. Verbraucher können alle Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist KAT - Verein für kontrollierte Tierhaltungsformen e. V.
Betriebe sowie natürliche oder juristische Personen, die Erzeugnisse des Geflügelsektors herstellen, bearbeiten, verarbeiten, vermarkten, bewerben oder vertreiben, können die ordentliche Mitgliedschaft im Verein beantragen. Diese haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Somit handelt es sich bei KAT um einen überwiegend durch die Eierwirtschaft getragenen Verein. Zusätzlich arbeitet der Verein mit Kooperationspartnern aus dem Tierschutz, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie mit Handelsverbänden und anderen Kontrollsystemen zusammen.
KAT ist laut eigenen Angaben die bedeutendste Kontrollinstanz bei der Prüfung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen in Deutschland.
Der Verein beschäftigt sich ausschließlich mit der sogenannten alternativen Legehennenhaltung. Hierzu gehören die Bodenhaltung, die Freilandhaltung, die Biohaltung und die tierschutzgeprüfte Boden- und Freilandhaltung.
Labelziele
Ziel des Labels ist die Kontrolle und Überwachung der Erzeugung von Eiern aus Boden- und Freilandhaltung und aus ökologischer Erzeugung. Verbrauchern soll das Label anzeigen, dass die Erzeugung der Eier beziehungsweise die Kriterien für die jeweilige Haltungsform kontrolliert wurden.
Verbraucher sollen durch das Label Eier aus der von Ihnen bevorzugten Haltungsform wählen können. Seit 2005 ist bei verpackten Eiern die Kennzeichnung der Herkunft und der Haltungsform nach EU-Vorgaben gesetzlich verpflichtend. Auf der von KAT betriebenen Website www.was-steht-auf-dem-ei.de können Verbraucher die Haltungsform von KAT-zertifizierten Legehennenbetrieben und zusätzlich die genaue Herkunft, Namen und Ort des Erzeugerbetriebs erfahren.
Labelvergabe
Betriebe aus dem Geflügelsektor, die am KAT-System teilnehmen wollen, stellen einen Antrag an die KAT-Geschäftsstelle. Aus einer Liste akkreditierter Prüfinstitute wählen Sie eines aus und melden sich für die sogenannte Erstabnahme an. Beim Audit des Betriebes kontrolliert der Prüfer anhand einer Checkliste die Einhaltung der KAT-Vorgaben. Werden Mängel festgestellt, wird eine Frist zur Behebung eingeräumt. Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein Nachaudit.
Grundlage des KAT-Kontrollsystems in Legebetrieben sind die EG-Vermarktungsnormen für Eier. Die KAT - Anforderungen gehen über diese Anforderungen hinaus.
Zu den Kriterien speziell für die Freilandhaltung gehört, dass die Tiere tagsüber einen Freilandauslauf nutzen können. Dieser muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles liegen und für die Hennen uneingeschränkt und direkt erreichbar sein. In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall vorgeschrieben. Dieser soll den Tieren beispielsweise auch bei schlechter Witterung den Aufenthalt außerhalb des Stalles ermöglichen.
Wie bei der Bodenhaltung dürfen maximal neun Hennen pro Quadratmeter Nutzfläche und maximal 6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden. Es muss eine sogenannte Scharrfläche vorhanden sein, die mindestens ein Drittel der Stallgrundfläche ausmacht. Zusätzlich müssen ausreichend Sitzstangen vorhanden sein, damit alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Dabei sind mindestens 15 cm Sitzstangenlänge pro Tier vorgeschrieben. Den Tieren müssen Nester zur verfügung stehen. Dies sind entweder Einzelnester (ein Nest pro sieben Hennen) oder Gruppennester (120 Hennen pro Quadratmeter Nest ). Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss bei neueren Ställen (ab März 2002) gewährleistet sein. Waren und Futter dürfen nur von KAT-zertifizierten Betrieben bezogen werden.
Wenn die Erfüllug der Kriterien über das Audit bestätigt wird, erhält der Labelnehmer durch KAT ein Zertifikat und darf das Label nutzen. Der gesamte Warenfluss wird in einer Datenbank erfasst, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Innerhalb von zwei Jahren erfolgen mindestens drei Audits über die gesamte Prozesskette durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Zusätzlich finden zwei weitere Kontrollen zur Überprüfung des Auslaufs statt.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann der Labelnehmer aus dem System ausgeschlossen werden.
Kontakt
KAT – Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.
Konrad-Zuse-Platz 5
53227 Bonn
Tel. +49(0)228 9596020
Fax +49(0)228 9596050