Kinderfreundlicher Sportverein (des Landessportbundes NRW)

Vergeben in: Nordrhein-Westfalen
Vergeben von: Landessportbund NRW
Kategorie: Sport und Spiel
Produkte:
Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 600 vergebene Anerkennungen
Label-Info: Kinderfreundlicher Sportverein (des Landessportbundes NRW)
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt durch eine vom Labelgeber weitgehend abhängige Stelle oder aber diese Stelle ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen und relevanten Verbesserungen der Qualität von Bewegungsangeboten in Kindertagesstätten beiträgt.

Vergeben wird das Label vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von dessen Mitgliedsverbänden geprüft, so dass die Unabhängigkeit zwischen Labelgeber und Prüfer eingeschränkt ist.

Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend vor Ort geprüft, bevor das Label vergeben wird. Dies macht das Label glaubwürdig.

Der Vergabeprozess ist für Verbraucher transparent dargestellt. Werden die Kriterien des Labels nicht erfüllt, kann der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. das Label entziehen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V., kurz: LSB NRW. Er ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland gehört er dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.

Der LSB NRW hat über fünf Millionen Mitglieder und über 50 Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB). Sitz des gemeinnützigen Vereins ist Duisburg.

Labelziele

Ziel des seit 2000 vergebenen Labels ist, Sportvereine und Kindergärten zur Zusammenarbeit zu ermutigen, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen und der Bewegungsarmut und Bewegungslosigkeit von Vorschulkindern gemeinsam entgegenzuwirken.

Labelvergabe

Sportvereine, die das Label tragen wollen, müssen sich in einer Kooperation zur Bewegungsförderung von Kindern mit einer Kindertagesstätte befinden, die das Label "Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW" trägt. Der Verein muss besonders qualifizierte Übungsleiter stellen, die für die Leitung von Bewegungsangeboten für Kinder geschult sind  (ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“).

Der Verein erhält das Label dann, wenn er in dieser Kooperation einen Arbeitskreis mit der Kindertagesstätte bildet, sie in die jeweilige Vereinsabteilung einbindet und einen Kinder-Beauftragten ernennt, der die Kooperationsmaßnahmen koordiniert. Die „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ muss zudem als wichtiger Bestandteil im Profil des Vereinsprogramms verankert werden.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann der Landessportbund das Label entziehen.

Kontakt

Landessportbund NRW
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. +49(0)203 73810

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