Initiative Tierwohl

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Fleisch und Wurst von Hähnchen, Pute und Schwein
Anzahl der belabelten Produkte: Fleisch- und Wurstwaren
Label-Info: Initiative Tierwohl
  • Keine Wertung

Dieses Zeichen wird auf Label-online nicht bewertet, da es sich nicht um ein klassisches Label handelt, sondern das Zeichen lediglich für eine Übereinkunft in der Lebensmittelbranche steht.

Die Initiative Tierwohl ist ein Standard, mit dem der Lebensmitteleinzelhandel, Verbände und Landwirte einen Schritt hin zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren gehen.

Näheres zu den Inhalten des Standards finden Sie unter dem Punkt "Labelvergabe".

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Labelgeber

Die Initiative Tierwohl ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Die Finanzierung erfolgt durch Unternehmen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.

Träger des Zeichens ist die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH i.G.

Die Gesellschafter der Initiative sind:


Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V.
Deutscher Bauernverband e.V.
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.
Verband der Fleischwirtschaft e.V.
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Labelziele

Die 2015 initiierte Initiative Tierwohl will die Bedingungen in der Tierhaltung verbessern. Es sollen dabei alle Beteiligten, vom Landwirt über den Handel bis zum Verbraucher, gemeinsam Verantwortung für mehr Tierwohl übernehmen.

Die Initiative Tierwohl will dadurch die Standards in der Nutztierhaltung für Schweine und Geflügel ausbauen und gleichzeitig eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung umsetzen. Das zugehörige Zeichen weist auf die Initiative hin.

Die beteiligten Handelsunternehmen machen damit ihre Kunden darauf aufmerksam, dass sie sich an der Initiative Tierwohl beteiligen und ihren Beitrag zum Tierwohlfonds (siehe „Labelvergabe“) leisten. Das gilt auch, wenn das Zeichen auf Produktverpackungen zu sehen ist – eine Rückverfolgung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, der die Kriterien der Initiative Tierwohl einhält, ist also nicht möglich.

Labelvergabe

Landwirte, die an der Initiative teilnehmen wollen, müssen sich bei sogenannten Bündlern für die Initiative anmelden und sich verpflichten, bestimmte Kriterien einzuhalten. Die Bündler melden das Unternehmen bei der Initiative an und beauftragen einen Auditor, der das Erstaudit beim teilnehmenden Landwirt durchführt. Auf Grundlage des Prüfberichts vergibt die Initiative Tierwohl dem Landwirt die Berechtigung, am System teilzunehmen und Gelder aus dem Tierwohlfonds zu erhalten.

Rund 85 Prozent der Unternehmen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels haben ihre Teilnahme an der Initiative Tierwohl erklärt und führen 4 Cent pro verkauftem Kilogramm Schweine-, Geflügelfleisch und -wurst an die Initiative Tierwohl ab. Mit diesen Geldern wird der Tierwohlfonds finanziert. Je nachdem, welche Kriterien ein Landwirt umsetzt und wie viele Tiere er hat, erhält er als Ausgleich für seine Maßnahmen einen Zuschuss aus diesem Fonds.

Die Tierwohlkriterien sind eine Kombination aus Muss- und Kann-Kriterien, die je nach Betriebsart und Betriebsgröße aufeinander abgestimmt werden können. Jeder Teilnehmer muss einen definierten Katalog von Grundanforderungen einhalten, der Maßnahmen zur tierschutzgerechten Haltung, Hygiene und Tiergesundheit beinhaltet. Teilnehmende Betriebe können darüber hinaus weitergehende Maßnahmen in Form von individuellen Wahlpflichtkriterien, wie ein höheres Platzangebot oder Zugang zu Raufutter bzw. Nestbaumaterial umsetzen.

Das Erstaudit prüft die ordnungsgemäße Umsetzung der Kriterien in dem Betrieb und erfasst die entsprechenden Auszahlungsansprüche. In jährlichen unangekündigten Folgeaudits prüfen unabhängige Zertifizierungsstellen, ob die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Bei Verstößen gegen die getroffene Vereinbarung dürfen Tierhalter nicht mehr an der Initiative teilnehmen, verlieren ihre Auszahlungsansprüche und müssen gegebenenfalls bereits erhaltene Tierwohlzuschüsse zurückerstatten. Die Initiative behält sich zudem vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Kontakt

Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
Schedestraße 1-3
53113 Bonn
Tel. +49(0)228 336485

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