Identitäts- und Genusstauglichkeitskennzeichen

Vergeben in: EU
Vergeben von: Europäische Kommission Generaldirektion Gesundheit & Verbraucher
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse, Eiprodukte, Fischereiprodukte, Schnecken, Muscheln, Innereien, Tierfette, Gelatine und Kollagen
Anzahl der belabelten Produkte: Alle unter die Verordnung fallenden Produkte
Label-Info: Identitäts- und Genusstauglichkeitskennzeichen
  • Keine Wertung

Das Label ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen angebracht und bedeutet, dass der Betrieb, welcher das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und überwacht wird.

Da es sich lediglich um eine amtlich vorgeschriebene Kennzeichnung handelt, wird an dieser Stelle keine Bewertung vorgenommen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das EU-Hygienerecht regelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 die Vergabe dieses Labels.

In Deutschland werden das Genusstauglichkeits- und das  Identitätskennzeichen von den jeweiligen Zulassungsbehörden der Bundesländer vergeben.

Das Identitätskennzeichen wird von den Lebensmittelunternehmen selbst auf den Produkten angebracht. Nur bei frischem Fleisch, das aus dem Schlachthof kommt, heißt das Zeichen Genusstauglichkeitskennzeichen und wird von der zuständigen Behörde angebracht.

Labelziele

Das Label ist nicht in erster Linie für Verbraucher, sondern für die Überwachungsbehörden und Handelspartner gedacht. Diese können über das Label herausfinden, in welchem Betrieb das Produkt hergestellt wurde.

Labelvergabe

Betriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen und zulassungspflichtig sind, wie beispielsweise Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe und Milch- und Milcherzeugnisbetriebe, müssen auf der Verpackung das sogenannte Identitätskennzeichen anbringen. Sie dürfen dies aber erst tun, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie besondere Anforderungen an das Hygienerecht erfüllen.

Das Labelzeichen besteht aus einem Oval, in dem sich Buchstaben und Zahlen befinden. Anhand dieser lässt sich ablesen, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Wo das Produkt oder die verwendeten Rohstoffe ursprünglich herkommen, lässt sich aus dem Kennzeichen nicht herauslesen. Ein gleich aussehendes Zeichen wird nach amtlicher Prüfung auf dem geschlachteten, ausgeweideten und enthäuteten Tier angebracht und heißt dann Genusstauglichkeitskennzeichen.

Der 3-teilige Code umfasst eine Abkürzung für das Erzeugerland, beispielsweise DE für Deutschland, die Zulassungsnummer des Betriebes, die aus der Abkürzung des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, und einer Zahlenfolge besteht und die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG.

Je nach Herkunftsland werden andere Abkürzungen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verwendet.

Kontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL
Bundesallee 50
38116 Braunschweig
Tel. +49(0)531 214970
Fax +49(0)531 21497299

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