Hypoallergen / Allergenfrei

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Es handelt sich um einen gesetzlich nicht geschützten Begriff
Kategorie: Kategorienübergreifend
Produkte:
Lebensmittel, Kosmetik, Drogerieartikel
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Hypoallergen / Allergenfrei
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"Hypoallergen“ bedeutet, dass ein Produkt wenig allergieerzeugend sein soll. Über die Verwendung tatsächlich allergieauslösender Inhaltsstoffe sagt dieser Begriff nichts aus.

Der Begriff zeigt lediglich an, dass, beispielsweise bei Kosmetika, ein Hautverträglichkeitstest an gesunden Menschen durchgeführt wurde, der positiv verlaufen ist. Für Allergiker müssen hypoallergene Produkte nicht zwingend besser verträglich sein, als nicht gekennzeichnete Produkte. Es kann vorkommen, dass trotz der Auslobung mit dem Begriff "hypoallergen" oder dem Begriff "allergenfrei" Stoffe in den Produkten enthalten sind, die Allergien auslösen können.

Seit November 2005 gibt es eine Kennzeichnungsregelung für verpackte Lebensmittel, die Allergikern die Auswahl allergenarmer Produkte in diesem Bereich erleichtert. Mit Inkrafttreten dieser Regelung müssen Lebensmittelhersteller die 14 häufigsten Allergieauslöser auf verpackter Ware im Zutatenverzeichnis oder in der Verkehrsbezeichnung angeben.

Da es sich bei dem Begriff "hypoallergen" und dem Begriff "allergenfrei" um Begriffe handelt, die, grafisch aufbereitet in verschiedenster und häufig wechselnder Form Verwendung finden, wird diese Form der Kennzeichnung von Produkten auf Label-online nicht bewertet.

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Labelgeber

Die Begriffe "hypoallergen" und "allergenfrei" sind gesetzlich nicht geschützt oder definiert, so dass prinzipiell jeder Anbieter eines Produkts diese Begriffe verwenden darf, wenn er sich an gesetzliche Kennzeichnungspflichten für das jeweilige Produkt hält.

Labelziele

Labels, die die Worte "hypoallergen" oder "allergenfrei" verwenden, werden zumeist in einem Kontext gebraucht, der Verbrauchern anzeigen soll, dass ein Produkt weitgehend frei von allergieauslösenden Stoffen ist.

Labelvergabe

Die Begriffe "hypoallergen" und "allergenfrei" sind gesetzlich nicht definiert, so dass der Aufdruck grundsätzlich von jedermann genutzt werden darf.

Bestimmte gesetzliche Vorschriften regeln die Kennzeichnung von allergieauslösenden Stoffen in Produkten. Die Allergenkennzeichnung ist beispielsweise auf verpackten Lebensmitteln Pflicht, geregelt durch die seit 2011 geltende Lebensmittelverordnung der EU (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Mit ihr wird die Allergenkennzeichnung auch auf unverpackt abgegebenen Lebensmitteln ab 2014 verpflichtend eingeführt.

Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss demnach die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüsse oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, angegeben werden.

Bei anderen Produkten, wie Kosmetika, gelten wiederum andere Regelungen. Nach der Kosmetikverordnung sind 26 potentiell allergieauslösende Duftstoffe ab einer bestimmten Konzentration auf kosmetischen Produkten anzugeben. Oft bleiben die Hersteller von Kosmetik-Erzeugnissen unterhalb der deklarationspflichtigen Konzentration oder ersetzen diese Substanzen durch ähnlich wirkende.

Wasch- und Reinigungsmittel fallen seit 2005 unter die EU-Detergenzienverordnung 648/2004 EG. Danach müssen zugesetzte Duftstoffe kenntlich gemacht werden. Bei den 26 als besonders häufig Allergie auslösend eingestuften Duftstoffen sind ab einer Konzentration von 0,01 Prozent die Namen anzugeben.

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Es handelt sich um einen gesetzlich nicht geschützten Begriff

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