GUT
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | GUT Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Teppiche
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Anzahl der belabelten Produkte: | Jährlich werden hunderte Teppicharten gelabelt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung von Teppichen und zur besseren Gesundheitsverträglichkeit von Teppichen beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Die Zeichennehmer sind gleichzeitig Mitglieder der GUT, die das Label vergibt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so wird zuerst nach einer Lösung gesucht. Wird keine Lösung gefunden, werden Sanktionen verhängt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Im Dezember 1990 gründeten führende europäische Teppichhersteller in Aachen die Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V. (GUT), um textile Bodenbeläge und deren Herstellung nach ökologischen und gesundheitlichen Bedingungen zu verbessern.
Labelziele
Die GUT möchte Teppiche für Verbraucher kenntlich machen, die umweltschonend hergestellt wurden, gesundheitsverträglich sind und am Ende der Nutzung möglichst problemlos entsorgt werden können.
Labelvergabe
Unternehmen, die für ihre Produkte das Label nutzen wollen, müssen Mitglied in der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) werden. Die GUT-Mitglieder verpflichten sich, die vorgegebenen umwelttechnischen Standards in der Produktion einzuhalten. Von diesem Zeitpunkt an werden die Produktionsstätten und die Produkte von unabhängigen Forschungsinstituten, die von der GUT benannt sind, regelmäßig kontrolliert.
Zu den Kriterien des Labels gehört unter anderem, dass bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen, wie Formaldehyd, Cadmium, Blei oder Azofarbstoffe, nicht verwendet werden dürfen. Gesundheitsgefährdende Pestizide dürfen im Produkt nicht nachweisbar sein. Substanzen, die Krebs erregen oder erregen könnten, dürfen nicht durch den Teppich abgegeben werden und die Teppiche dürfen nur einen sogenannten warentypischen Neugeruch geringer Intensität besitzen.
Die Teppichbodenware wird vor der Vergabe des Labels überprüft. Sind die Vergabekriterien erfüllt, erhält jeder daraus produzierte Teppich eine Prüfnummer. Anhand der Prüfnummer kann das prüfende Institut kontrollieren, ob die ausgezeichnete Kollektion der analysierten Teppichprobe entspricht. Verbraucher finden über die Nummer Informationen zum Teppich. Zusätzlich finden jährlich sowohl bei den Herstellern als auch im Handel unangemeldete Stichprobenkontrollen statt. Dabei werden mindestens zehn Prozent der aktuell gelisteten Artikel des Labelnehmers einer kompletten sogenannten Jahresnachprüfung unterzogen.
Auch die Produktionsstätten werden jährlich geprüft. Besuche und Betreuungsgespräche durch die GUT in den Betrieben sollen dazu führen, dass sich die Umweltleistung des Herstellers kontinuierlich verbessert.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird gemeinsam mit dem Prüfinstitut versucht, die Probleme abzustellen. Gelingt dies nicht, entzieht die GUT das Label.
Kontakt
GUT Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V.
Schönebergstraße 2
52068 Aachen
Tel. +49 (0)241 968431
Fax +49 (0)241 96843400