Gütezeichen Markenbutter und Molkereibutter
Vergeben in: |
Deutschland
|
Vergeben von: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Abteilung 4, Referat 432, Milchreferat |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Butter
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das hohe Qualitätseigenschaften von Butter kennzeichnet.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Zeichenträger ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bei den Gütezeichen handelt es sich um Handelsklassen von Butter, die gesetzlich geregelt sind. Grundlage ist die deutsche Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette, die sogenannte Butterverordnung (ButtV).
Grundlage für die Bezeichnung "Butter" ist die EG-Verordnung 1234/2007.
Labelziele
Ziel des Gütezeichens ist, qualitativ besonders hochwertige Butter für Verbraucher kenntlich zu machen. Das Zeichen findet sich in identischer Form auch auf Käse, ist dort aber mit anderen Kriterien hinterlegt.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle. Für Butter gilt EU-weit, dass es sich um ein Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt zwischen 80 und 90 % und einem Höchstgehalt an Wasser von 16 % sowie einem Höchstgehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von 2 % handelt.
Butter darf nach den beiden deutschen Handelsklassen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie unmittelbar aus Milch von Kühen oder daraus unmittelbar gewonnener Sahne (Rahm) oder Molkensahne (Molkenrahm) hergestellt ist. Butter der Handelsklasse Deutsche Markenbutter darf nur unmittelbar aus pasteurisierter Sahne hergestellt werden. Weitere Zutaten für beide Handelsklassen dürfen nur Wasser und Speisesalz sein. Zur Säuerung dürfen ausschließlich spezifische Milchsäurebakterien verwendet werden.
Deutsche Markenbutter muss bei der sogenannten Butterprüfung, der Bewertung von Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur, Wasserverteilung und Streichfähigkeit, jeweils mindestens 4 von 5 erreichbaren Punkten erreichen.
Deutsche Molkereibutter muss bei der Bewertung von Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur, Wasserverteilung und Streichfähigkeit jeweils mindestens 4 von 5 erreichbaren Punkten erreichen.
Die Handelsklasse Deutsche Markenbutter wird somit für die qualitativ hochwertigste Butter vergeben, die zudem in einer Molkerei hergestellt wurde.
Zur Überwachung der Qualität der Butter, die mit der Handelsklasse "Deutsche Markenbutter" bezeichnet werden soll, muss monatlich eine Butterprüfung durchgeführt werden. Zur Überwachung der Qualität von Butter, die mit der Handelsklasse "Deutsche Molkereibutter" bezeichnet werden soll, muss alle zwei Monate eine Butterprüfung durchgeführt werden. Die Herstellerbetriebe nehmen und versenden dafür entsprechende Proben, die von amtlichen Überwachungsstellen untersucht werden. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenartige Prüfung der Qualität von Butter in Molkereien, Ausformstellen und im Lebensmittelhandel.
Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Deutsche Markenbutter wird von der nach Landesrecht zuständigen Stelle erteilt, wenn bei mindestens drei aufeinanderfolgenden monatlichen Prüfungen bei jeder Butterprobe die Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Butter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hergestellt wurde und die die Qualitätsanforderungen erfüllt, darf unter der Bezeichnung Markenbutter verkauft werden.
Bestimmte Verstöße gegen die Vergabekriterien werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Kontakt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Abteilung 4, Referat 432, Milchreferat
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. +49(0)228 995293958