Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Vergeben in: |
Mecklenburg-Vorpommern
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Vergeben von: | Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern |
Kategorie: | Internet und IT |
Produkte: |
Hardware, Software oder automatisierte Verfahren
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen Verbesserungen im Datenschutz von Hardware, Software und automatisierten Verfahren beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist für staatliche Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich des Datenschutzes zuständig.
Labelziele
Das im Jahr 2014 eingeführte Datenschutz-Gütesiegel kann für Hardware, Software oder automatisierte Verfahren vergeben werden, die zum Einsatz bei Behörden in Mecklenburg-Vorpommern geeignet sind.
Ziel des Labels ist, eine Empfehlung für die mecklenburgische Verwaltung auszusprechen. Es ist nicht notwendig, dass das Produkt dann tatsächlich bei einer Behörde eingesetzt wird oder werden soll. Es muss nur für den Einsatz bei einer Behörde geeignet sein. Mit dem Label muss das Produkt durch die öffentlichen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorrangig eingesetzt werden.
Labelvergabe
Hersteller oder Vertreiber, die das Datenschutzgütesiegel für ihre Produkte verwenden wollen, müssen einen Antrag bei der EuroPriSe GmbH stellen. Die EuroPriSe GmbH zertifiziert (nur im Benehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz) IT-basierte Produkte, Verfahren und Prozesse.
Um das Label zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern richten. Diese Kriterien formulieren unter anderem Anforderungen an die technische Gestaltung der Produkte, insbesondere was die Datenvermeidung und die Transparenz betrifft. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit (Abwicklung anonym oder unter Pseudonym möglich, Verzicht auf Erhebung personenbezogener Daten, Verzicht auf Speicherung und Auswertung von Daten etc.). Ein zweiter Komplex fordert die Einhaltung bestimmter Datenschutzbestimmungen beispielsweise, dass Daten nur zweckgebunden verwendet werden. Im dritten Komplex wird untersucht, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Betroffen einer Datenerhebung das Produkt unterstützt. Der vierte Komplex enthält Kriterien, nach denen die Umsetzung der Rechte der Betroffenen, wie beispielsweise Benachrichtigung, Auskunft und Transparenz beurteilt wird.
Die Produkte werden von unabhängigen Sachverständigen, die auf Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde geprüft werden, oder einer Prüfstelle begutachtet. Der Sachverständige oder die Prüfstelle muss durch die EuroPriSe GmbH anerkannt sein. Sie erstellen, unabhängig von der EuroPriSe GmbH, ein Gutachten zum Produkt.
Kommt die EuroPriSe GmbH auf der Grundlage des Gutachtens zu dem Ergebnis, dass das Produkt mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit vereinbar ist, setzt es sich mit dem Datenschutzbeauftragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ins Benehmen. Stimmt dieser der Vergabe zu, so verleiht die EuroPriSe GmbH das Datenschutz-Gütesiegel. In der Regel wird das Zertifikat für die Dauer von zwei Jahren vergeben.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann die EuroPriSe GmbH das Zertifikat widerrufen oder zurücknehmen.
Kontakt
EuroPriSe GmbH
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227 Bonn
Tel. +49(0)228 76367931
Fax +49(0)228 76367909