Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

Vergeben in: Mecklenburg-Vorpommern
Vergeben von: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie: Internet und IT
Produkte:
Hardware, Software oder automatisierte Verfahren
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Gütesiegel Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu wesentlichen Verbesserungen im Datenschutz von Hardware, Software und automatisierten Verfahren beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern ist für staatliche Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich des Datenschutzes zuständig.

Labelziele

Das im Jahr 2014 eingeführte Datenschutz-Gütesiegel kann für Hardware, Software oder automatisierte Verfahren vergeben werden, die zum Einsatz bei Behörden in Mecklenburg-Vorpommern geeignet sind.

Ziel des Labels ist, eine Empfehlung für die mecklenburgische Verwaltung auszusprechen. Es ist nicht notwendig, dass das Produkt dann tatsächlich bei einer Behörde eingesetzt wird oder werden soll. Es muss nur für den Einsatz bei einer Behörde geeignet sein. Mit dem Label muss das Produkt durch die öffentlichen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorrangig eingesetzt werden.

Labelvergabe

Hersteller oder Vertreiber, die das Datenschutzgütesiegel für ihre Produkte verwenden wollen, müssen einen Antrag bei der EuroPriSe GmbH stellen. Die EuroPriSe GmbH zertifiziert (nur im Benehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz) IT-basierte Produkte, Verfahren und Prozesse.

Um das Label zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die sich nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern richten. Diese Kriterien formulieren unter anderem Anforderungen an die technische Gestaltung der Produkte, insbesondere was die Datenvermeidung und die Transparenz betrifft. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit (Abwicklung anonym oder unter Pseudonym möglich, Verzicht auf Erhebung personenbezogener Daten, Verzicht auf Speicherung und Auswertung von Daten etc.). Ein zweiter Komplex fordert die Einhaltung bestimmter Datenschutzbestimmungen beispielsweise, dass Daten nur zweckgebunden verwendet werden. Im dritten Komplex wird untersucht, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Betroffen einer Datenerhebung das Produkt unterstützt. Der vierte Komplex enthält Kriterien, nach denen die Umsetzung der Rechte der Betroffenen, wie beispielsweise Benachrichtigung, Auskunft und Transparenz beurteilt wird.

Die Produkte werden von unabhängigen Sachverständigen, die auf Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde geprüft werden, oder einer Prüfstelle begutachtet. Der Sachverständige oder die Prüfstelle muss durch die EuroPriSe GmbH anerkannt sein. Sie erstellen, unabhängig von der EuroPriSe GmbH, ein Gutachten zum Produkt.

Kommt die EuroPriSe GmbH auf der Grundlage des Gutachtens zu dem Ergebnis, dass das Produkt mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit vereinbar ist, setzt es sich mit dem Datenschutzbeauftragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ins Benehmen. Stimmt dieser der Vergabe zu, so verleiht die EuroPriSe GmbH das Datenschutz-Gütesiegel. In der Regel wird das Zertifikat für die Dauer von zwei Jahren vergeben.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann die EuroPriSe GmbH das Zertifikat widerrufen oder zurücknehmen.

Kontakt

EuroPriSe GmbH
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227 Bonn
Tel. +49(0)228 76367931
Fax +49(0)228 76367909

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