Gütebezeichnung Markenkäse
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Abteilung 4, Referat 432, Milchreferat |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Käse
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das hohe Qualitätseigenschaften von Käse kennzeichnet.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Zeichenträger ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bei dem Gütezeichen handelt es sich um eine Gütebezeichnung von Käse, die gesetzlich geregelt ist. Grundlage ist die deutsche Verordnung über Käse, die sogenannte Käseverordnung (KäseV).
Labelziele
Ziel des Gütezeichens ist, qualitativ besonders hochwertigen Käse für Verbraucher kenntlich zu machen. Das Zeichen findet sich in identischer Form auch auf Butter, ist dort aber mit anderen Kriterien hinterlegt.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Gütezeichen für ihre Produkte nutzen wollen, stellen einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde.
Sie müssen sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise aus der Käseverordnung halten. Diese stellt grundsätzliche Anforderungen an die Käseherstellung beispielsweise in den Bereichen der rechtlichen Definition von Käse, den Anforderungen an die Produktion von Käse und Produkten mit Käse sowie die allgemeine Einordnung von Käsesorten nach Fettstufen.
In Deutschland hergestellter Käse darf unter der Gütebezeichnung Markenkäse verkauft werden, wenn der verantwortliche technische Leiter sowie die bauliche und technische Einrichtung des Betriebes sicherstellen, dass der Käse der Güteklasse Markenkäse entsprechen wird. Der Käse muss zudem in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen den Anforderungen an Markenkäse entsprochen haben. Zu diesen gehört, dass der Käse mindestens 40% Fett in der Trockenmasse enthält, der angegebenen Fettgehaltsstufe entspricht oder mindestens den angegebenen Fettgehalt in der Trockenmasse aufweist und bei der Beurteilung der sensorischen Eigenschaften Aussehen, Konsistenz, Geschmack und Geruch mindestens jeweils 4 von 5 möglichen Punkten erreicht. Diese Käseprüfungen finden einmal monatlich statt. Die Überwachungsstelle oder von ihr Beauftragte führen in den Produktionsbetrieben in der Regel jährlich zwei Betriebskontrollen durch.
Die Gütebezeichnung Markenkäse wird somit für qualitativ besonders hochwertigen Käse vergeben.
Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung wird von der nach Landesrecht zuständigen Stelle erteilt, wenn bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Prüfungen bei jeder Käseprobe die Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Käse, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hergestellt wurde und der die Qualitätsanforderungen erfüllt, darf ebenfalls unter der Bezeichnung Markenkäse verkauft werden.
Bestimmte Verstöße gegen die Vergabekriterien werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Kontakt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Abteilung 4, Referat 432, Milchreferat
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. +49(0)228 995293958