Geprüfte Sicherheit

GS-Zeichen

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: GS-Stellen
Kategorie: Haus- und Elektrogeräte, Bauen und Wohnen, Sport und Spiel, Arbeitswelt und Büro
Produkte:
Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräte, Maschinen, Handwerkzeuge, Möbel, Spielzeug, Spielplatzgeräte
Anzahl der belabelten Produkte: Über 100.000
Label-Info: Geprüfte Sicherheit GS-Zeichen
  • Keine Wertung

Das GS-Zeichen zeigt dem Verbraucher, dass eine unabhängige Stelle überprüft hat, dass das Produkt bestimmten, gesetzlichen Ansprüchen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Die GS-Prüfstelle ist auf dem Produkt angegeben.

Da es sich um ein staatliches Zeichen handelt, dass vor allem die Produktsicherheit deutschlandweit auf einem einheitlichen Mindestniveau halten will, wird das Label nicht bewertet.

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Labelgeber

Labelinhaber ist der deutsche Staat. Es handelt sich um ein Qualitätszeichen, das nach Prüfung der Voraussetzungen von staatlich zugelassenen Prüfstellen vergeben werden darf. Grundlage für die Vergabe bildet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es setzt seit 2011 die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in deutsches Recht um (2001/95/EG).

Labelziele

Das GS-Zeichen ist ein gesetzlich geregeltes Prüfzeichen für Produktsicherheit. Die im Jahr 1977 eingeführte Zertifizierung soll Verbraucher vor Schaden bewahren, wenn sie Produkte bestimmungsgemäß verwenden.

Labelvergabe

Hersteller und Händler, die Produkte in Verkehr bringen wollen, müssen sich an die jeweiligen Rechtsvorschriften für ihre Produkte halten. Das GS-Zeichen bestätigt dies und zeigt dem Verbraucher damit, dass das jeweilige Produkt sicher ist.

Um das Zeichen zu erhalten, stellen die Hersteller einen Antrag bei einer staatlich benannten sogenannten GS-Stelle (z. B. VDE, LGA, TÜV, BG-PRÜFZERT, DIN CERTCO etc.). Die Stelle prüft ein Baumuster des Produkts, das der Hersteller zur Verfügung stellt darauf, dass es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Menschen nicht gefährdet und alle relevanten Vorschriften, beispielsweise zu Gesundheit und Sicherheit einhält. Grundlage dafür ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Fällt die Prüfung positiv aus, dann vergibt die GS-Stelle das Zertifikat für maximal 5 Jahre. Diese Stelle kontrolliert etwa einmal jährlich vor Ort, ob die Vergabebedingungen eingehalten werden. Das Zeichen wird immer in Kombination mit dem Zeichen der jeweiligen Prüfstelle angebracht, so dass nachvollziehbar ist, von welcher Stelle das Prüfzeichen vergeben wurde.

Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien sieht das ProdSG Bußgelder und Strafen vor. Der Ausschuss für Produktsicherheit, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist, legt die Kriterien für die Produktgruppen fest. Ihm gehören Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher an.

Kontakt

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel. +49(0)089 92143305

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