Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein
Vergeben in: |
Schleswig-Holstein
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Vergeben von: | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Kartoffeln, Obst, Gemüse, Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fleischwaren, Fisch, Fischprodukte und mehr
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 500 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und darüber hinaus deren regionale Herkunft garantiert.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Die Gütebstimmungen sind nicht online zu finden. Lediglich eine grobe Beschreibung auf der Webseite liegt vor. Verbraucher können sich deshalb nicht umfassend über die Kriterien für einzelne Produktgruppen des Labels informieren, beispielsweise über die Anteile einzelner Zutaten bei zusammengesetzten Produkten, wie bestimmten Wurst- oder Brotwaren.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Träger des seit 1965 vergebenen Gütezeichens ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Labelziele
Das Label Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein kennzeichnet Produkte
der Land-und Ernährungswirtschaft, die eine besondere Qualität besitzen und aus Schleswig-Holstein stammen.
Verbraucher sollen sich dadurch für regionale Produkte entscheiden können, die zudem eine höhere als die gesetzlich definierte Qualität haben.
Labelvergabe
Unternehmen, die das Label erhalten wollen, müssen beim Fachbereich Gütezeichen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser erfasst alle Betriebs- und Produktdaten, die für die Beurteilung notwendig sind.
Der Antragsteller erhält alle notwendigen Unterlagen für den Betrieb und das beantragte Produkt und einen Ansprechpartner. Es folgt eine Betriebsbesichtigung durch den Fachbereich Gütezeichen oder eine neutrale Kontrollstelle. Es wird außerdem kontrolliert, ob der Betrieb über ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem verfügt.
Im Anschluss daran analysiert ein zugelassenes Labor das Produkt. Geprüft wird unter anderem, ob es den Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Labels entspricht.
Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass das Produkt in Schleswig-Holstein produziert wurde. Woher die Rohstoffe für das Produkt bezogen werden und welchen Anteil sie im jeweiligen Produkt haben müssen, ist in den Qualitäts-und Prüfbestimmungen der einzelnen Produktgruppen definiert. Die Produkte müssen eine besonders hohe Qualität aufweisen.
Erfüllt das Produkt alle Kriterien, wird es dem Qualitätsausschuss vorgestellt, der über die Vergabe des Labels entscheidet. Bei positiver Entscheidung muss der Antragsteller zustimmen, dass er alle Pflichten, die sich aus der Auszeichnung ergeben, einhalten wird. Dann erhält er das Recht, das Label zu führen. Mehrmals im Jahr prüfen staatlich zugelassene Prüfstellen, ob das Produkt die Vergabekriterien einhält. Darüber hinaus müssen die Hersteller Eigenprüfungen durchführen, die sie dokumentieren müssen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kontakt
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. +49(0)4331 9453406
Fax +49(0)4331 9453409