Geprüfte Qualität – HESSEN

Vergeben in: Hessen
Vergeben von: Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V.
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Fleisch, Wurst, Fisch, Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Eier, Backwaren, Honig, Milch, Milchprodukte, Fruchtsaft, Fruchtwein, Fruchtaufstrich, Bier, Spirituosen, Obst- und Gemüsekonserven
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Geprüfte Qualität – HESSEN
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt, indem es höhere als die gesetzlichen Standards für Qualität setzt und regionale Wirtschaftskreisläufe fördert.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Der Verein, der Inhaber des Labels ist, setzt sich aus Erzeugern, Herstellern und Händlern zusammen, die teilweise Labelnehmer sind.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V. Ihr wurden im Jahr 2013 die Markenrechte vom Land Hessen übertragen. Die Marketinggesellschaft wurde 1989 vom Hessischen Bauernverband mit Unterstützung der hessischen Ernährungswirtschaft und des Landwirtschaftsministeriums gegründet. Der Verein hat die Aufgabe, die Vermarktung hessischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern. Unter dem Dach der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V. haben sich Unternehmen und Verbände aus der Agrarwirtschaft, dem Ernährungshandwerk und der Ernährungswirtschaft zusammengeschlossen.

Die Umsetzung des Qualitäts- und Herkunftszeichens wurde von der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V. an die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH mit Sitz im hessischen Friedberg übergeben, deren einziger Gesellschafter die Marketinggesellschaft ist.

Labelziele

Ziel des seit 2003 vergebenen Labels ist, den Absatz von Lebensmitteln zu fördern,  bei denen die Herkunft klar erkennbar ist. Verbraucher sollen Produkte wählen können, die von hoher Qualität sind und in Hessen produziert wurden.

Insgesamt soll die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten aus Hessen vorangebracht werden.

Labelvergabe

Das Recht, das Label zu nutzen, wird von der Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN e. V. über einen Lizenzvertrag an Organisationen weitergegeben, die das Label wiederum an ihre Mitglieder weitergeben oder direkt an Erzeuger vergeben. In einer sogenannten Erzeugererklärung, die die Labelnehmer zu Beginn des Vergabeprozesses abgeben, verpflichten diese sich, die Kriterien des Labels einzuhalten.

Zu den Kriterien gehört, dass unverarbeitete Produkte wie Obst und Gemüse oder Fleisch, vollständig aus der angegebenen Region stammen müssen. Bei verarbeiteten Produkten gelten spezielle Bestimmungen. So muss beispielsweise bei Wurst mindestens 95 Prozent des Fleisches aus der Region stammen. Ausnahmen gibt es, wenn Zutaten nicht in Hessen erzeugt werden können. Bei verarbeiteten Produkten muss grundsätzlich mindestens die Hauptzutat aus der Region stammen.

Die Betriebe müssen sich einer ersten Betriebskontrolle und mindestens jährlichen Kontrollen durch bestimmte staatlich anerkannte, unabhängige Kontrollstellen unterziehen, Der Labelgeber kann zusätzliche Prüfungen durchführen lassen. Verlaufen die Kontrollen zufriedenstellend, darf das Label genutzt werden. Die Kontrollstellen selbst werden von staatlichen Stellen geprüft und führen zusätzlich zu den jährlichen Kontrollen noch zehn Prozent unangemeldete Stichprobenkontrollen durch.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Richtlinien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Homburger Straße 9
61169 Friedberg
Tel. +49(0)6031 73235
Fax +49(0)6031 732379

Weitere Label in dieser Kategorie: