Geprüfte Qualität - Bayern

Vergeben in: Bayern
Bayern
Vergeben von: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Feinsaure Delikatessen und Gemüsekonserven, Fleisch, Geflügel, Bier, Brot und Kleingebäck, Getreide, Gemüse, Salat, Honig, Obst, Mehl und Mehlerzeugnisse, Nudeln, Spirituosen, Speiseöl
Anzahl der belabelten Produkte: 19 Produktgruppen
Label-Info: Geprüfte Qualität - Bayern
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und darüber hinaus deren regionale Herkunft garantiert.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF). Für die Vergabe des Zeichens sind bayernweit tätige Organisationen aus dem Bereich Land- und Ernährungswirtschaft zuständig. Diese entwickeln in Zusammenarbeit mit dem StMLF und anderen Akteuren die Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Labels.

Labelziele

Ziel des seit 2002 vergebenen Labels ist, landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die aus Bayern stammen und eine hohe Qualität haben, zu vermarkten und für Verbraucher kenntlich zu machen.

Labelvergabe

Betriebe, die an dem Programm teilnehmen möchten, wenden sich an einen sogenannten Lizenznehmer, der vom StMLF zugelassen ist. Dieser prüft, ob die Anforderungen des Programms an die Produktqualität erfüllt werden und die Produktion und Verarbeitung den Vorgaben entspricht. Dabei prüft entweder der Lizenznehmer selbst oder eine von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle. Kontrolliert werden sowohl die Hersteller, als auch die Verarbeiter, Händler und Endverkäufer.

Zu den Vorgaben des Programms gehört unter anderem, dass die gelabelten Zutaten zu 100 Prozent aus Bayern stammen und dort verarbeitet worden sein müssen. Der Anteil von gelabelten Zutaten an der Gesamtrezeptur muss mindestens 60 Prozent betragen. Nutztiere müssen in Bayern geboren, gehalten und geschlachtet worden sein. Die Qualität der Produkte muss zudem über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard liegen. Dazu gibt es für jede Produktgruppe eigene Kriterien. Milch beispielsweise, darf nur in der höchsten Güteklasse verwendet werden, Schweine- und Rindertransporte dürfen nicht länger als vier Stunden dauern, bei der Fütterung darf kein Fischmehl verwendet werden und Klärschlamm darf nicht ausgebracht werden.

Die teilnehmenden Betriebe kontrollieren sich selbst und dokumentieren dies. Unabhängige Zertifizierungsstellen überprüfen diese Eigenkontrollen und ob die jeweiligen Qualitäts- und Prüfbestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus werden die Zertifizierungs- bzw. Prüfeinrichtungen staatlich kontrolliert. Hinzu kommt die sogenannte Systemaufsicht durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die vor allem überprüft, ob die Einzelheiten der Etikettierungsverordnung eingehalten werden.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstr. 2
80539 München
Tel. +49(0)089 21820
Fax +49(0)089 21822720

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