FSK 6
"FSK ab 6 freigegeben"
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH |
Kategorie: | Dienstleistung |
Produkte: |
Filme und Bildträger, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind
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Anzahl der belabelten Produkte: | Alle in Deutschland öffentlich aufgeführten Filme |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zum Jugendschutz beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels beruhen auf gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Sie sind auslegbar und unterliegen immer einer Abwägung, die sich im Lauf der Zeit ändern kann, wodurch Medien nach einiger Zeit eine andere Altersfreigabe bekommen können.
Der Vergabeprozess ist insgesamt transparent, obwohl Begründungen der konkreten Entscheidungen zur Altersfreigabe nur in Auszügen veröffentlicht werden. Die vollständige Kontrolle jedes Mediums macht das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung, die als Verein organisiert ist und ihren Sitz in Wiesbaden hat. Bei der SPIO handelt es sich um einen Dachverband von film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Sie ist lediglich Rechts- und Verwaltungsträgerin und übt keinen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit oder die Prüfentscheidungen der FSK aus.
Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Sie dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Mindestalter haben. Das Gesetz regelt auch die Abgabe, den Verkauf und den Verleih von Computerspielen. Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen laut Gesetz nur gestattet werden, wenn die Filme vom jeweilig zuständigen Landesministerium oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben worden sind.
Labelziele
Ziel des bereits seit 1949 vergebenen Labels ist, die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere die Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit durchzusetzen.
Labelvergabe
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt, dass Filme und Videospiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden müssen.
Die obersten Landesbehörden (Ministerien) sind laut Gesetz für die Kennzeichnung zuständig, können aber ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen sowie Film- und Spielprogrammen gemeinsam mit von Verbänden der Wirtschaft getragenen oder unterstützten Organisationen zu freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren.
Auf dieser Grundlage führt die FSK als von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung die Prüfungen der Medien durch, die eingereicht werden. Sie übernimmt die Freigaben und Kennzeichnungen, sofern nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende Entscheidung trifft.
Grundsätzliches Kriterium für die Einstufung der Medien ist, dass sie nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Bei der Einstufung "FSK ab 6 freigegeben" fordert die FSK, dass beachtet werden muss, dass sechsjährige Kinder noch ganz in die Filmhandlung eintauchen und dadurch mit den Identifikationsfiguren leiden und fürchten. Sie erleben Filme und andere Medien besonders emotional. Spannungs- und Bedrohungsmomente dürfen aus diesem Grund nicht zu lang anhalten und nicht zu nachhaltig wirken. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen wird als sehr wichtig eingeschätzt, damit die Altersfreigabe erfolgen kann.
Für die Prüfung bestehen bei der FSK der Arbeitsausschuss, der Hauptausschuss als Berufungsinstanz und der Appellationsausschuss. Je nach Prüfobjekt und Verfahren arbeiten die Ausschüsse in unterschiedlichen Zusammensetzungen, wobei die öffentliche Hand immer die Mehrheit im Ausschuss hat.
Bei Verstößen gegen die vorgegebene Kennzeichnung, einer Aufführung vor zu jungem Publikum oder die Weitergabe an zu junge Personen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die staatlich sanktioniert werden.
Kontakt
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Tel. +49(0)611 778910
Fax +49(0)611 7789139