FSK 0

"FSK ab 0 freigegeben"

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Kategorie: Dienstleistung
Produkte:
Filme und Bildträger, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind.
Anzahl der belabelten Produkte: Alle in Deutschland öffentlich aufgeführten Filme
Label-Info: FSK 0 "FSK ab 0 freigegeben"
  • Empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen nicht wesentlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Es gibt nicht ausreichend viele eindeutige und nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zum Jugendschutz beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels beruhen auf gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Sie sind auslegbar und unterliegen immer einer Abwägung, die sich im Lauf der Zeit ändern kann, wodurch Medien nach einiger Zeit eine andere Altersfreigabe bekommen können.

Der Vergabeprozess ist insgesamt transparent, obwohl Begründungen der konkreten Entscheidungen zur Altersfreigabe nur in Auszügen veröffentlicht werden. Die vollständige Kontrolle jedes Mediums macht das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung, die als Verein organisiert ist und ihren Sitz in Wiesbaden hat. Bei der SPIO handelt es sich um einen Dachverband von film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Sie ist lediglich Rechts- und Verwaltungsträgerin und übt keinen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit oder die Prüfentscheidungen der FSK aus.

Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Sie dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Mindestalter haben. Das Gesetz regelt auch die Abgabe, den Verkauf und den Verleih von Computerspielen. Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen laut Gesetz nur gestattet werden, wenn die Filme vom jeweilig zuständigen Landesministerium oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben worden sind.

Labelziele

Ziel des bereits seit 1949 vergebenen Labels ist, die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere die Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit durchzusetzen.

Labelvergabe

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt, dass Filme und Videospiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden müssen.

Die obersten Landesbehörden (Ministerien) sind laut Gesetz für die Kennzeichnung zuständig, können aber ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen sowie Film- und Spielprogrammen gemeinsam mit von Verbänden der Wirtschaft getragenen oder unterstützten Organisationen zu freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren.

Auf dieser Grundlage führt die FSK als von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung die Prüfungen der Medien durch, die eingereicht werden. Sie übernimmt die Freigaben und Kennzeichnungen, sofern nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende Entscheidung trifft.

Grundsätzliches Kriterium für die Einstufung der Medien ist, dass sie nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Für die Einstufung, "FSK ab 0 freigegeben" (früher: „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“) gilt, dass bereits dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse für Kinder kritisch sein können und in den Filmen / Medien vermieden werden sollten. Auch Bedrohungssituationen, Gewaltaktionen und Beziehungskonflikte sind kritische Faktoren. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen wird als sehr wichtig eingeschätzt, damit die Altersfreigabe erfolgen kann.

Für die Prüfung bestehen bei der FSK der Arbeitsausschuss, der Hauptausschuss als Berufungsinstanz und der Appellationsausschuss. Je nach Prüfobjekt und Verfahren arbeiten die Ausschüsse in unterschiedlichen Zusammensetzungen, wobei die öffentliche Hand immer die Mehrheit im Ausschuss hat.

Bei Verstößen gegen die vorgegebene Kennzeichnung, einer Aufführung vor zu jungem Publikum oder die Weitergabe an zu junge Personen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die staatlich sanktioniert werden.

Kontakt

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Tel. +49(0)611 778910
Fax +49(0)611 7789139

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