Europäisches V-Label
Vegetarisch
Vergeben in: | Europa, USA, Kanada und Taiwan |
Vergeben von: | V-Label GmbH |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Fleischfreie Lebensmittel
|
Anzahl der belabelten Produkte: | über 15.000 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegetarisch ernähren wollen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Verbraucher, die komplett auf tierische Inhaltsstoffe verzichten wollen, sollten auf die vegane Variante des Labels achten.
Mehr Informationen
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom ProVeg e.V.
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegetarische Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer vegetarischen oder veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das ProVeg e.V.
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der vegetarischen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Eier von Hühnern aus Käfighaltung, Tierfleisch (Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte), Zutaten, die aus Fleisch oder Knochen hergestellt werden, tierische Fette mit Ausnahme von Butterfett, Bratfette oder Margarine, die Fischöl oder ähnliche Produkte enthalten, Gelatine, Aspik, Geliermittel tierischer Herkunft, sogenanntes Gelée Royale sowie andere Produkte, die Zutaten aus Schlachtabfällen enthalten. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Lizenznehmers. ProVeg e.V. prüft diese und lässt abschließend Inspektionen in der Produktionsstätte durchführen.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kontakt
ProVeg Deutschland e.V.
Genthiner Straße 48
10785 Berlin
Tel. +49(0)30 290282530
Fax +49(0)30 2902825326