Europäisches Umweltzeichen

Weiterverarbeitete Papierprodukte

Vergeben in: EU
Vergeben von:
Kategorie: Arbeitswelt und Büro
Produkte:
Umschläge und Papiertragetaschen sowie Schreibwaren aus Papier
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Europäisches Umweltzeichen Weiterverarbeitete Papierprodukte
  • Besonders empfehlenswert nachhaltig
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Mit nachhaltig kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Schreibwaren aus Papier, Umschlägen und Papiertragetaschen beiträgt und dadurch Ressourcen schont und die Gesundheit von Verbrauchern schützt. Über die Anforderungen an nachhaltig produziertes Holz für die Frischfasergewinnung sind zusätzlich Sozialkriterien eingebunden.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Labelziele

Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt.  Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.

Labelvergabe

Hersteller, Importeure, Dienstleister und Händler können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Kriterien einhalten. Dazu gehört, dass nur Produkte mit dem Label versehen werden, die zu mindestens 90 Prozent (Umschläge und Papiertragetaschen) bzw. zu 70 Prozent (Schreibwaren) aus Papier, Pappe oder Substraten auf Papierbasis bestehen. Im Papier können Recyclingfasern und frische Fasern verwendet werden. Für die frischen Fasern muss der Hersteller gültige Zertifikate für nachhaltige Forstwirtschaft und Rückverfolgungssysteme vorlegen, wie beispielsweise FSC oder PEFC. Die Verwendung von chemischen Produkten und die Freisetzung von Schadstoffen insgesamt müssen im technisch möglichen Ausmaß begrenzt werden oder sind ganz ausgeschlossen. So dürfen beispielsweise Druckfarben, Toner, Farben, Lacke, Folien und Kaschiermittel kein Cadmium, Kupfer, Blei, Nickel, sechswertiges Chrom, Quecksilber oder Arsen enthalten. Die Produkte müssen zudem wiederverwertbar sein. Die nicht aus Papier bestehenden Komponenten müssen sich leicht entfernen lassen. Die Hersteller müssen darüber hinaus eine möglichst schadstoffarme Produktion gewährleisten.

Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.

Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.

Kontakt

RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611

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