Europäisches Umweltzeichen
WC und Urinale
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | |
Kategorie: | Kosmetik und Sanitär |
Produkte: |
WC-Anlagen und -Becken, Urinale und Spülsysteme
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Anzahl der belabelten Produkte: | EU-weit ein Produkt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von WC und Urinalen beiträgt und dadurch Ressourcen schont und die Gesundheit von Verbrauchern schützt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Labelvergabe
Hersteller, Importeure, Dienstleister und Händler können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Kriterien einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass Der Wasserverbrauch der Produkte besonders niedrig ist. So gilt für Urinale ein Maximalwert von einem Liter pro Spülung und bei WC ein Maximalwert von sechs Litern. Darüber hinaus müssen die WC-Spüleinrichtungen eine sogenannte Wasserspareinrichtung haben, die maximal drei Liter verbraucht. Ist die Spülauslösung durch einen Sensor gesteuert, muss dieser so ausgelegt sein, dass Fehlauslösungen verhindert werden. Bestimmte kritische Stoffe sind in den Kunststoffteilen nicht zugelassen. Wenn Holz verwendet wird, beispielsweise bei Toilettendeckeln, dann muss dieses vollständig aus recyceltem Holz oder zu mindestens 50 Prozent Holz aus zertifiziert nachhaltigem Anbau bestehen. Darüber hinaus müssen die Produkte leicht zu reparieren und zu recyceln sein.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611