Europäisches Umweltzeichen
Warmwasser-Heizgeräte
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Zentralheizungsanlagen bis zu einer Leistung von 400 kW (Heizkessel)
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Anzahl der belabelten Produkte: | Unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Warmwasser-Heizgeräten (Heizkesseln) beiträgt und dadurch Ressourcen schont und die Gesundheit von Verbrauchern schützt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Labelvergabe
Hersteller, Importeure, Dienstleister und Händler können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Kriterien einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Heizkessel niedrige Grenzwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen und Staub einhalten müssen. Für Gräuschemissionen gilt ebenfalls ein niedriger Grenzwert. Für die Produkte ist die Verwendung bestimmter, kritischer Stoffe in den eingesetzten Materialien nur begrenzt oder gar nicht erlaubt. Darüber hinaus müssen die Produkte so ausgelegt sein, dass auswechselbare Komponenten leicht ausgetauscht werden können. Original- oder gleichwertige Ersatzteile muss der Hersteller ab dem Kaufdatum für mindestens zehn Jahre anbieten. Für Reparatur oder Austausch des Produkts muss eine Garantie von mindestens fünf Jahren gelten. Der Hersteller muss sich zudem verpflichten, das Produkt am Ende der Nutzungsdauer kostenlos zurückzunehmen und eine ordnungsgemäße Wiederverwertung oder Materialrückgewinnung für das Produkt sicherzustellen.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611