Qualitätszeichen Saarland

Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe

Vergeben in: Saarland
Vergeben von: Saarland - Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Eier, Honig, Erdbeeren, Getreide und Getreideerzeugnisse, Back- und Teigwaren, Bier, Fruchtsäfte, Obstmost, Obstwein, Obstbrände, Speiseöle, Milch und Milchprodukte, Lamm, Gehegewild, Rind, Kalb, Schweinefleisch
Anzahl der belabelten Produkte: Unbekannt
Label-Info: Qualitätszeichen Saarland Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt und darüber hinaus deren regionale Herkunft garantiert.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, unabhängige und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist Inhaber des Labels.

Das Land gibt das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft weiter, die die Zertifizierung durchführen.

Labelziele

Ziel des Labels ist, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, qualitativ hochwertige und umweltschonend erzeugte Lebensmittel mit gesicherter Herkunft im Lebensmitteleinzelhandel oder bei Direktvermarktern zu erwerben.

Labelvergabe

Das Qualitätszeichen Saarland ist ein geschütztes Zeichen für Produkte, die nach den Bestimmungen dieses Standards im Saarland erzeugt werden. Der Sitz des Unternehmens muss dafür nicht im Saarland liegen.

Das Land, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft. Diese Lizenznehmer schließen mit dem Land als Zeichenträger und Lizenzgeber einen Lizenzvertrag.

Unternehmen, die das Zeichen nutzen wollen, müssen mit den Lizenznehmern Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträge schließen, in denen sie sich zur Einhaltung der Vergabekriterien verpflichten.

Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass die Erzeuger die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf Produktionsflächen im Saarland erzeugen müssen. Bei zusammengesetzten oder verarbeiteten Produkten müssen grundsätzlich mindestens 90 Prozent der Zutaten bei der Herstellung (Rezepturbestandteile) aus dem Saarland stammen. Dabei werden zugesetztes Wasser und Salz nicht gezählt. Gentechnisch veränderte Produkte sind nicht zugelassen. Die Produkte müssen eine überdurchschnittliche Qualität haben.

Die Kontrolle wird in drei Stufen durchgeführt. Die Betriebe führen zum einen mindestens jährlich eine Eigenkontrolle durch, die sie dokumentieren und nachweisen müssen. Zum anderen finden unabhängige Kontrollen durch akkreditierte und zertifizierte Unternehmen statt. Das Ministerium beauftragt darüber hinaus eine Institution (in diesem Fall die Landwirtschaftskammer, die Prüfungen auch Dritten übertragen kann) mit der „Kontrolle der Kontrolle“. Bei Verstößen gegen die Vergabkriterien sind Sanktionen möglich, die von Belehrungen über häufigere Kontrollen und Vertragsstrafen bis hin zum Ausschluss aus dem System reichen können.

Kontakt

Saarland - Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel. +49(0)681 5014500
Fax +49(0)681 5014521

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