Europäisches Umweltzeichen
Hartbeläge
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Kommission, Ecolabel Helpdesk c/o BIO Intelligence Service S.A.S. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Natursteine, Agglomeratsteine, Betonpflasterelemente, Terrazzoplatten, Keramikplatten, Tonplatten, Fliesen
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Anzahl der belabelten Produkte: | 5 in Deutschland |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und beim Gebrauch von Belägen, beispielsweise aus Stein, Beton und Ton beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Dieses Ecolabel hat zum Ziel, sogenannte Hartbeläge, wie zum Beispiel Natursteine, Betonpflaster oder Keramikplatten zu fördern, die mit geringen Umweltauswirkungen hergestellt und verlegt werden können.
Labelvergabe
Hersteller können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body, beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Vergabekriterien des Labels einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass beim Abbau von Natursteinen das Abwasser aufgefangen wird, dass Regeln dafür gelten, welche Auswirkungen die Herstellung und Bearbeitung von Natursteinen auf natürliche Lebensräume und Ressourcen haben darf und dass die Abgabe von Schadstoffen in die Umwelt begrenzt sind.
Bei verarbeiteten Produkten, wie beispielsweise Fliesen, müssen mindestens 90 Prozent des eingesetzten Wassers wiederverwendet werden und der Hersteller muss mindestens 85 Prozent aller entstehenden Abfälle zurückgewinnen. Darüber hinaus gelten Grenzwerte für den Verbrauch von Energie und für die Abgabe von Schadstoffen in die Luft sowie ins Wasser.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen.
Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611