Europäisches Umweltzeichen
Bildgebende Geräte
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Kopierer, Drucker und Multifunktionsgeräte
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Anzahl der belabelten Produkte: | unbekannt |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten beiträgt und dadurch Ressourcen schont und die Gesundheit von Verbrauchern schützt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Labelvergabe
Hersteller, Importeure, Dienstleister und Händler können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Kriterien einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Geräte Papier (auch Recyclingpapier ) beidseitig bedrucken können. Für Emissionen in die Luft, beispielsweise von flüchtigen organischen Verbindungen, sogenannten VOC, Staub, Benzol oder Ozon, gelten niedrige Grenzwerte. Für Geräuschemissionen gilt ein Maximalwert von 75 Dezibel. Für die Geräte selber (außer Toner und Kartuschen) ist die Verwendung bestimmter, kritischer Stoffe in den eingesetzten Materialien nur begrenzt oder gar nicht erlaubt. Toner und Tinten dürfen kein Quecksilber, Cadmium, Blei, Nickel oder sechswertige Chrom-Verbindungen enthalten. Um das Recycling und die Reparatur zu erleichtern, müssen die Geräte leicht zu zerlegen sein. Der Hersteller muss sich verpflichten, gebrauchte Toner und Kartuschen zurückzunehmen und der Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Pappkartons, die als Endverpackung verwendet werden, müssen zu mindestens 80 Prozent aus recyceltem Material bestehen, bei Kunststoffverpackungen müssen es mindestens 75 Prozent (oder entsprechend biologisch abbaubarer Kunststoff) sein.
Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen und nicht die Produkte selber. Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen. Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611