Europäisches Umweltzeichen
Beherbergungsbetriebe und Campingdienste
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Kommission, Ecolabel Helpdesk c/o BIO Intelligence Service S.A.S. |
Kategorie: | Tourismus und Mobilität |
Produkte: |
Hotels, Wellnesshotels, Berghütten, Frühstückspensionen, Bauernhöfe, Campingplätze, Jugendherbergen
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Anzahl der belabelten Produkte: | 2 Lizenznehmer in Deutschland |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen in Beherberbungsbetrieben beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber des Europäischen Umweltzeichens ist die Europäische Kommission. Ein spezieller Ausschuss für das Umweltzeichen (AEUUZ) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Stimmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission positiv über die vorgeschlagenen Kriterien ab, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Labelziele
Das freiwillige Umweltzeichen wurde 1992 mit einer EU-Verordnung (EWG 880/92) eingeführt. Es hat zum Ziel, Verbrauchern einen Hinweis auf umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen zu geben und so Umweltbelastungen zu verringern.
Ziel des EU Ecolabels für Beherbergungsbetriebe und Campingdienste ist, Betriebe mit einem besonders hohem Umweltengagement auszuzeichnen.
Labelvergabe
Beherbergungsbetriebe, wie beispielsweise Hotels und Pensionen, und Campingplätze können das EU Ecolabel bei ihrer zuständigen nationalen Stelle, dem sogenannten Competent Body, beantragen. Für Deutschland ist das die RAL gGmbH.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Vergabekriterien des Labels einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass der Betrieb über ein Umweltkonzept verfügt und eine Erklärung sowie ein Aktionsprogramm zur Umsetzung dieses Konzeptes erarbeitet hat. In dem Aktionsprogramm sind die Umweltziele für jeweils zwei Jahre für die Bereiche Energie, Wasser, Chemikalien und Abfall festgelegt. Zusätzlich muss unter anderem mindestens 50 Prozent des eingesetzten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen und es dürfen grundsätzlich keine Portionspackungen für das Frühstück und sonstige Mahlzeiten verwendet werden.
Vor Vergabe des Umweltzeichens führt der ECOCAMPING e. V. eine Prüfung vor Ort durch. Setzt der Beherbergungsbetrieb ein anerkanntes Umweltmanagementsystem wie EMAS oder ISO 14001 um, wird dies bei der Prüfung berücksichtigt.
Fällt die Prüfung positiv aus, schließt die RAL gGmbH mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. Der Zeichennehmer verpflichtet sich, innerhalb dieser Laufzeit die Kriterien einzuhalten.
Die Kriterien des Labels werden etwa alle drei bis fünf Jahre überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Wenn neue Kriterien veröffentlicht werden, kündigt RAL die bestehenden Zeichennutzungsverträge und bietet den Zeichennehmern an, das EU Ecolabel neu zu beantragen.
Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
Tel. +49(0)2241 2551635
Fax +49(0)2241 2551611