EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Vergeben in: EU
Vergeben von: Europäische Union - EU-Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Unter anderem Frischfleisch, Fleischerzeugnisse, Käse, Fette, Obst, Gemüse, Getreide, Backwaren, Süsswaren, Bier, Wasser
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 600
Label-Info: EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Kennzeichnung und damit besseren Vermarktung regionaler Produkte beiträgt.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Das EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) wurde von der EU 1992 als System zum Schutz und zur Förderung regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Labelziele

Ziel des seit 1992 vergebenen EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist, die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel zu sichern und für deren Schutz zu sorgen, die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern, Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung zu schützen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse zu informieren.

Labelvergabe

Die Registrierung für das Gütezeichen ist freiwillig. Die Erzeuger des zu registrierenden Erzeugnisses müssen sich zusammenschließen und ihr Erzeugnis in einem sogenannten Lastenheft spezifizieren. Das Lastenheft definiert das Produkt nach genauen Spezifikationen und legt die  Voraussetzungen fest, die künftig von allen Parteien, die den Produktnamen nutzen wollen, eingehalten werden müssen. Es muss alle technischen Informationen enthalten, die zur Beschreibung des Produkts erforderlich sind.

Mit dem EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung können nur Produkte ausgezeichnet werden,  deren Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder, in Ausnahmefällen, in einem bestimmten Land liegt, die ihre Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdanken und bei deren Herstellung alle Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

Die Spezifikation muss mindestens den Namen des Produkts, die Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels, die Abgrenzung des geografischen Gebiets, den Nachweis, dass das Produkt aus dem betreffenden Gebiet stammt und die Beschreibung des Verfahrens zur Gewinnung des Produkts und gegebenenfalls Angaben zu örtlichen Produktions-, Verarbeitungs- und Verpackungsverfahren enthalten. Darüber hinaus muss der Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem betreffenden geografischen Gebiet beschrieben werden.

Der Antrag mit den Spezifikationen wird beim zuständigen Mitgliedsstaat eingereicht. Die zuständigen Behörden des Mitgliedsstaates prüfen den Antrag, entscheiden über die Annahme und senden ihre Entscheidung an die Kommission. Bei der Kommission durchläuft der Antrag verschiedene Prüfverfahren. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird er zur allgemeinen Information im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Produkte werden durch kommunale Behörden und Behörden der Länder im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrolliert.

Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49(0)228 68450

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