EU-Gütezeichen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union - EU-Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
Kategorie: | Essen und Trinken |
Produkte: |
Unter anderem Frischfleisch, Fleischerzeugnisse, Käse, Fette, Obst, Gemüse, Getreide, Backwaren, Süsswaren, Bier, Wasser
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 50 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Kennzeichnung und damit besseren Vermarktung von Produkten beiträgt, die nach traditionellen Methoden hergestellt werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Das EU-Gütezeichen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) wurde von der EU 1992 als System zum Schutz und zur Förderung regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.
Labelziele
Ziel des seit 1992 vergebenen EU-Gütezeichen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ist, traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte dadurch zu bewahren, dass die Erzeuger traditioneller Spezialitäten dabei unterstützt werden, ihre Erzeugnisse zu vermarkten.
Darüber hinaus sollen die besonderen Merkmale der traditionellen Rezepte und Spezialitäten beim Verbraucher bekannt gemacht werden.
Labelvergabe
Die Registrierung für das Gütezeichen ist freiwillig. Die Erzeuger des zu registrierenden Erzeugnisses müssen sich zusammenschließen und ihr Erzeugnis in einem sogenannten Lastenheft spezifizieren. Das Lastenheft definiert das Produkt nach genauen Spezifikationen und legt die Voraussetzungen fest, die künftig von allen Parteien, die den Produktnamen nutzen wollen, eingehalten werden müssen. Es muss alle technischen Informationen enthalten, die zur Beschreibung des Produkts erforderlich sind.
Mit dem EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung können nur Produkte ausgezeichnet werden, die nach einer traditionellen, das heißt bereits länger als dreißig Jahre bestehenden Herstellungsart, Verarbeitungsart oder einer traditionellen Zusammensetzung produziert werden, die der traditionellen Praxis für das Erzeugnis oder Lebensmittel entspricht oder aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten hergestellt ist.
Um als garantiert traditionelle Spezialität eingetragen werden zu können, muss der Name traditionell, das heißt bereits länger als dreißig Jahre für das spezifische Erzeugnis verwendet worden sein oder die traditionellen oder besonderen Merkmale des Erzeugnisses festhalten.
Die Spezifikation muss mindestens den Namen des Produkts und eine Beschreibung des Erzeugnisses, einschließlich der wichtigsten Eigenschaften, die die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringt, enthalten. Darüber hinaus muss die von den Erzeugern angewendete Produktionsmethode, gegebenenfalls einschließlich der Art und der Merkmale der verwendeten Rohstoffe oder Zutaten und der Methode der Zubereitung des Erzeugnisses und die wichtigsten Faktoren, die den traditionellen Charakter des Produkts ausmachen, angegeben werden.
Der Antrag mit den Spezifikationen wird beim zuständigen Mitgliedsstaat eingereicht. Die zuständigen Behörden des Mitgliedsstaates prüfen den Antrag, entscheiden über die Annahme und senden ihre Entscheidung an die Kommission. Bei der Kommission durchläuft der Antrag verschiedene Prüfverfahren. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird er zur allgemeinen Information im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Produkte werden durch kommunale Behörden und Behörden der Länder im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
Kontakt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. +49(0)228 68450