EU-Energielabel
Wasch-Trockenautomaten
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Haus- und Elektrogeräte |
Produkte: |
Wasch-Trockenautomaten
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Anzahl der belabelten Produkte: | Alle in der EU gehandelten Wasch-Trockenautomaten |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein Label, das gesetzlich für Wasch-Trockenautomaten vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das EU-Energielabel trägt damit zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter Geräte bei.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst, nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer durch zusätzlich Stichprobenkontrollen im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Verbraucher sollten beachten, dass durch den technischen Fortschritt die meisten Geräte bereits in Klasse A zu finden sind, so dass der absolute Stromverbrauch in kWh verglichen werden muss, um ein besonders energiesparendes Gerät zu wählen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Herausgeber und Inhaber des EU-Energielabels ist die Europäische Union.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.
Labelziele
Ziel des seit 1998 auf Wasch-Trockenautomaten angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere Geräte zu entwickeln.
Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente Geräte entscheiden können.
Labelvergabe
Das EU-Energieetikett ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für sogenannte energieverbrauchsrelevante Geräte.
Rechtsgrundlage für das Label ist die Richtline 92/75/EWG. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht übersetzt.
Das EU-Energieetikett für Wasch-Trockenautomaten enthält Informationen über den Energieverbrauch der Geräte und umweltrelevante Daten sowie Angaben zur Gebrauchstauglichkeit. Der Energieverbrauch der Wasch-Trockenautomaten wird in sieben Stufen mit Hilfe einer Skala von A bis G angezeigt. Klasse A (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse G (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) pro Betriebszyklus (Waschen, Schleudern, Trocknen) und pro Waschzyklus (ohne Trocknen), angegeben. Zusätzlich ist die maximale Füllmenge in Kilogramm bei Beladung mit Baumwolle für Waschzyklus und Trockenzyklus angegeben und der Wasserverbrauch in Litern pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern, Trocknen). Auch die Geräuschemission während des Standardprogramms findet sich auf dem Label. Alle Werte beziehen sich auf die Verwendung der Standardprogramme „Baumwolle 60 Grad“ (Waschen) und „Baumwolle schranktrocken“ (Trocknen).
Die Informationen auf dem Etikett werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden europaweit nach genormten Verfahren festgelegt und orientieren sich an besonders energieeffizienten Geräten.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.
Kontakt
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30 726165600
Fax +49(0)30 726165699