EU-Energielabel
Raumheizgeräte
Vergeben in: |
EU
|
Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Raumheizgeräte - Heizkessel mit und ohne Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärmepumpen und Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen
|
Anzahl der belabelten Produkte: | Alle in der EU gehandelten Raumheizgeräte |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das gesetzlich für Raumheizgeräte vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das EU-Energielabel trägt damit wesentlich zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter Geräte bei.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst, nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer durch zusätzliche Stichprobenkontrollen im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Herausgeber und Inhaber des EU-Energielabels ist die Europäische Union.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.
Labelziele
Ziel des auf Raumheizgeräten angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz dieser Geräte beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere Geräte zu entwickeln. Das Label ist ab September 2015 verpflichtend anzubringen.
Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente Geräte entscheiden können.
Labelvergabe
Das EU-Energieetikett ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für sogenannte energieverbrauchsrelevante Geräte.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht übersetzt. Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt.
Das EU-Energieetikett für Raumheizgeräte enthält Informationen über den Energieverbrauch der Geräte und umweltrelevante Daten sowie Angaben zur Gebrauchstauglichkeit. Die sogenannte "Jahreszeitbedingte Raumheiz-Energieeffizienz" wird in neun Stufen mit Hilfe einer Skala von A++ bis G angezeigt. Klasse A++ (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse G (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Die Wärmenennleistung (Leistung, die das Gerät erzeugen kann) wird in Kilowatt (kW) auf dem Label dargestellt. Auf dem Label finden sich zusätzlich Angaben zur Geräuschentwicklung in Dezibel. Wenn das Gerät für Kraft-Wärme-Kopplung geeignet ist, befindet sich auf dem Label ein Blitz-Symbol.
Während die Klassen A bis G die verschiedenen Arten konventioneller Heizkessel abdecken, sofern diese nicht mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen kombiniert sind, sollen die Klassen A+ und A++ den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen abbilden.
Bei Geräten mit einer Wärmepumpe befindet sich auf dem Label zusätzlich eine in die drei Zonen “durchschnittliche”, “kältere” und “wärmere” Klimaverhältnisse geteilte Europakarte. Die Wärmenennleistung der Anlage wird für jede der drei Zonen in Kilowatt angegeben.
Die Angaben auf dem Label können mit den Angaben des EU-Energielabels für Warmwasseraufbereitungsgeräte kombiniert sein, sofern die Anlage für beide Betriebsarten geeignet ist.
Die Informationen auf dem Etikett werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden europaweit nach genormten Verfahren festgelegt und orientieren sich an besonders energieeffizienten Geräten.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.
Kontakt
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30 726165600
Fax +49(0)30 726165699