EU-Energielabel
Haushaltslampen
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Glühlampen, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen, LED und LED-Module
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Anzahl der belabelten Produkte: | Alle in der EU gehandelten Lampen |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das gesetzlich für Haushaltslampen (Leuchtmittel) vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das EU-Energielabel trägt damit wesentlich zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter Lampen bei.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer durch zusätzlich Stichprobenkontrollen im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Herausgeber und Inhaber des EU-Energielabels ist die Europäische Union.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.
Labelziele
Ziel des seit 1998 auf Haushaltslampen (Leuchtmittel) angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz der Leuchten beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere Lampen zu entwickeln.
Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente Lampen entscheiden können.
Labelvergabe
Das EU-Energieetikett ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für sogenannte energieverbrauchsrelevante Geräte.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht übersetzt. Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt.
Das EU-Energieetikett für Haushaltslampen enthält Informationen über den Energieverbrauch und umweltrelevante Daten. Der Energieverbrauch wird in sieben Stufen mit Hilfe einer Skala von A++ bis E angezeigt. Klasse A++ (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse E (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Der jährliche Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh), gerechnet auf 1.000 Betriebsstunden angegeben.
Sehr effiziente LED-Lampen (Light Emitting Diodes) erreichen die Energieeffizienzklassen A+ und A++.
Energiesparlampen werden meist in die Energieeffizienzklasse A eingestuft.
Effiziente Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Spots) findet man in Klasse C.
Es gelten die Mindeststandards A für matte Lampen und C für klare Lampen (außer Spots). Herkömmliche Glühlampen und ineffiziente Halogenlampen erreichten aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz bestenfalls die Klasse D und wurden deshalb vom Markt genommen.
Die Informationen auf dem Etikett werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden europaweit nach genormten Verfahren festgelegt und orientieren sich an besonders energieeffizienten Geräten.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.
Kontakt
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30-726165600
Fax +49(0)30-726165699