EU-Energielabel
Elektrobacköfen
Vergeben in: |
EU
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Vergeben von: | Europäische Union |
Kategorie: | Haus- und Elektrogeräte |
Produkte: |
Elektrobacköfen (einschließlich in Herde integrierter Backöfen), Kochmulden
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Anzahl der belabelten Produkte: | Alle in der EU gehandelten Elektrobacköfen |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das gesetzlich für Elektrobacköfen vorgeschrieben ist und besonders energieeffiziente Technik kenntlich macht. Das EU-Energielabel trägt damit wesentlich zur Entwicklung und Vermarktung besonders energieeffizienter Geräte bei.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Diese werden allerdings durch die Hersteller selbst, nach durch die EU vorgegebenen, genormten Messverfahren an den eigenen Geräten durchgeführt, so dass Labelnehmer und Prüfer in diesem Fall identisch sind. Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, prüfen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer durch zusätzlich Stichprobenkontrollen im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Empfehlenswert ist beim Kauf der Blick auf die Angaben des Energieverbrauchs in kWh, da hier selbst bei Geräten vergleichbarer Bauart in den einzelnen Energieeffizienzklassen beträchtliche Unterschiede bestehen können.
Verbraucher sollten wissen, dass alle Neugeräte seit 2016 mindestens die Kriterien der Klasse B erfüllen müssen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Herausgeber und Inhaber des EU-Energielabels ist die Europäische Union.
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig.
Labelziele
Ziel des seit 2003 auf Elektrobacköfen angebrachten Labels ist, zur Steigerung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten beizutragen und Hersteller zu motivieren, energieeffizientere Geräte zu entwickeln.
Verbraucher sollen sich anhand des Labels für besonders energieeffiziente Geräte entscheiden können.
Labelvergabe
Das EU-Energieetikett ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für sogenannte energieverbrauchsrelevante Geräte.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wird durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in deutsches Recht übersetzt. Die gerätespezifischen Vorschriften werden in separaten EU-Verordnungen geregelt.
Das EU-Energieetikett für Gasbacköfen enthält Informationen über den Energieverbrauch der Geräte und umweltrelevante Daten sowie Angaben zur Gebrauchstauglichkeit. Der Energieverbrauch der Elektrobacköfen wird in sieben Stufen mit Hilfe einer Skala von A bis D angezeigt. Klasse A+++ (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse D (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) nach den Beheizungsarten "konventionell" beziehungsweise "Umluft" oder "Heißluft" angegeben. Zusätzlich ist bei Backöfen das Nutzvolumen der Backröhre angegeben. Auf dem Label kann auch die Geräuschentwicklung angegeben sein. Die Geräte müssen zudem bestimmte Mindestvoraussetzungen bezüglich der Energieeffizienz erfüllen.
Die Informationen auf dem Etikett werden anhand einer Standardbeladung nach einem gesetzlich vorgegebenen Messverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Einteilung der Energieklassen werden europaweit nach genormten Verfahren festgelegt und orientieren sich an besonders energieeffizienten Geräten. Sie werden zudem nach der Größe des Backofens zugeteilt:
klein: 12 l bis 35 l Volumen, mittel: ab 35 l bis 65 l, groß: ab 65 l Volumen).
Für die entsprechenden Messungen, die Erstellung und die Lieferung der Etiketten an den Handel sind die Hersteller zuständig. Nur wenn die zuständigen Behörden Grund zur Annahme haben, dass der Hersteller mit unrichtigen Angaben arbeitet, können sie von ihm den Nachweis der Richtigkeit seiner Angaben verlangen. Sie prüfen zusätzlich stichprobenartig im Rahmen der sogenannten Marktaufsicht, ob die Vergabekriterien eingehalten werden. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer.
Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien werden Sanktionen verhängt.
Kontakt
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Tel. +49(0)30 726165600
Fax +49(0)30 726165699