Energy Star

Vergeben in: Weltweit
Vergeben von: Umweltbehörde der USA (EPA)
Kategorie: Arbeitswelt und Büro, Internet und IT
Produkte:
Bürogeräte wie Computer, Bildschirme, Drucker, Kopierer, Scanner, Speicher in Rechenzentren, Unternehmensserver, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzwerkgeräte
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 20.000
Label-Info: Energy Star
  • Eingeschränkt empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind rechtlich oder wirtschaftlich nicht ausreichend voneinander unabhängig.
    Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt durch eine vom Labelgeber weitgehend abhängige Stelle oder aber diese Stelle ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird nicht umfassend und häufig genug kontrolliert und/oder wenn die Labelvergabe befristet ist, dann werden Fristverlängerungen erteilt, ohne dass eine erneute Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfolgt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein Label, das einen Anreiz für Hersteller von Bürogeräten bietet, den Energieverbrauch der Geräte zu senken.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Labelnehmer melden ihre Geräte, für die sie das Label verwenden wollen, lediglich an und erklären, dass sie die Kriterien einhalten.

Die Kontrollen werden weitgehend durch die Labelnehmer selbst durchgeführt, der Labelgeber prüft nur stichpunktartig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Mehr Informationen

Labelgeber

Energy Star ist ein internationales freiwilliges Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte, das 1992 vom US-amerikanischen Umweltbundesamt (EPA) gestartet wurde. Durch ein Abkommen mit der US-Regierung nimmt die Europäische Gemeinschaft seit 2002 am Energy Star-Programm teil, soweit sich dieses auf Bürogeräte bezieht.

Labelziele

Ziel des 1992 gegründeten und inzwischen weltweit vergebenen Umweltzeichens ist, besonders energieeffiziente Bürogeräte auszuzeichnen und auf diese Weise Anreize für die Herstellung solcher Produkte zu schaffen.

Labelvergabe

Das Energy-Star-Programm wird in der EU vom Energy-Star-Büro der Europäischen Gemeinschaft (EGESB) verwaltet. Hersteller, die ihre Produkte mit dem Label versehen wollen, führen die Prüfungen von Computern in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den Energy Star-Anforderungen genügen. Wichtig ist dabei ein besonders geringer Energieverbrauch. Die Prüfergebnisse werden der Europäischen Kommission mitgeteilt.

Mindestens einmal im Jahr muss der Hersteller eine Liste mit den gekennzeichneten Geräten abgeben. Regelmäßige, umfassende und unabhängige Kontrollen sind nicht vorgesehen. Stichproben werden im Rahmen der Marktüberwachung durch Mitgliedstaaten (Bundesländer) durchgeführt.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so können Sanktionen verhängt werden, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

European Commission - Directorate-General for Energy Unit C3
Rue Demot 24
BE-1049 Brussels
Tel. +32-2 2964581

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