Energy Star
Vergeben in: |
Weltweit
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Vergeben von: | Umweltbehörde der USA (EPA) |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro, Internet und IT |
Produkte: |
Bürogeräte wie Computer, Bildschirme, Drucker, Kopierer, Scanner, Speicher in Rechenzentren, Unternehmensserver, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzwerkgeräte
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 20.000 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein Label, das einen Anreiz für Hersteller von Bürogeräten bietet, den Energieverbrauch der Geräte zu senken.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Labelnehmer melden ihre Geräte, für die sie das Label verwenden wollen, lediglich an und erklären, dass sie die Kriterien einhalten.
Die Kontrollen werden weitgehend durch die Labelnehmer selbst durchgeführt, der Labelgeber prüft nur stichpunktartig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Energy Star ist ein internationales freiwilliges Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte, das 1992 vom US-amerikanischen Umweltbundesamt (EPA) gestartet wurde. Durch ein Abkommen mit der US-Regierung nimmt die Europäische Gemeinschaft seit 2002 am Energy Star-Programm teil, soweit sich dieses auf Bürogeräte bezieht.
Labelziele
Ziel des 1992 gegründeten und inzwischen weltweit vergebenen Umweltzeichens ist, besonders energieeffiziente Bürogeräte auszuzeichnen und auf diese Weise Anreize für die Herstellung solcher Produkte zu schaffen.
Labelvergabe
Das Energy-Star-Programm wird in der EU vom Energy-Star-Büro der Europäischen Gemeinschaft (EGESB) verwaltet. Hersteller, die ihre Produkte mit dem Label versehen wollen, führen die Prüfungen von Computern in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den Energy Star-Anforderungen genügen. Wichtig ist dabei ein besonders geringer Energieverbrauch. Die Prüfergebnisse werden der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Mindestens einmal im Jahr muss der Hersteller eine Liste mit den gekennzeichneten Geräten abgeben. Regelmäßige, umfassende und unabhängige Kontrollen sind nicht vorgesehen. Stichproben werden im Rahmen der Marktüberwachung durch Mitgliedstaaten (Bundesländer) durchgeführt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so können Sanktionen verhängt werden, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kontakt
European Commission - Directorate-General for Energy Unit C3
Rue Demot 24
BE-1049 Brussels
Tel. +32-2 2964581