EMICODE
EC 2 - emissionsarm
Vergeben in: |
Weltweit
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Vergeben von: | GEV - Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Unter anderem Klebstoffe, Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen, Unterlagen, Dämmmaterialien, Parkettlacke, Estriche
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 4.000 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Herstellung emissionsarmer Produkte beiträgt. Die Kriterienentwicklung erfolgt in unter Berücksichtigung externer Stellen, liegt allerdings in der Hand der Hersteller.
Die Einhaltung der Kriterien wird von unabhängiger Stelle geprüft. Das Label wird von der GEV, einem Zusammenschluss der deutschen Klebstoffindustrie, an ihre eigenen Mitglieder vergeben. Die GEV prüft die Labelnehmer stichprobenartig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Mehr Informationen
Labelgeber
Labelinhaber ist die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. (GEV). Sie wurde 1997 von deutschen Klebstoff-Herstellern gegründet. Heute ist die GEV eine international tätige Institution, deren Aufgabe die Marktüberwachung ist. Das heißt, sie hat die Aufgabe, Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und den fairen Wettbewerb zu stärken.
Labelziele
Das Umweltzeichen wird seit 1997 von der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. (GEV) für Verlegewerkstoffe und Bauprodukte, beispielsweise Leim, vergeben, die weniger Schadstoffe ausdünsten. Es soll Händlern, Handwerkern, Planern und Verbrauchern helfen, sich bei den im Markt erhältlichen Angeboten zu orientieren.
Labelvergabe
Hersteller, die das Label beantragen wollen, müssen Mitglied in der GEV sein und damit die Rechte und Pflichten der GEV-Satzung anerkennen. Sie stufen ihre Produkte eigenverantwortlich in eine der EMICODE-Klassen ein. Grundlage dafür sind die Prüfergebnisse eines vom Labelnehmer selbst bestimmten, aber akkreditierten und unabhängigen Prüflabors. Außerdem müssen die Handelsbezeichnung des Produktes sowie eine Identifikationsnummer, mit der die Rezeptur zurückverfolgt werden kann, angegeben werden. Ein EU-Sicherheitsdatenblatt ist ebenfalls Pflicht.
Das Label wird bei Vorliegen des Prüfberichts für fünf Jahre vergeben. Die Klasse EMICODE EC2 - emissionsarm ist die schwächste EMICODE Kategorie und bezeichnet Produkte, bei denen die maximale Emissionskonzentration von Ausdünstungen deutlich höher liegt (bis zum Vierfachen von EC1 Plus), als bei den Stufen EC1 und EC1 Plus. Sie schließt aber bestimmte kritische Stoffe in der Herstellung aus.
Die GEV lässt stichprobenartig Kontrollen durch unabhängige Labore durchführen, um zu prüfen, ob die Angaben der Labelnehmer stimmen. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Kriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Ein sogenannter Technischer Beirat, dem überwiegend Mitglieder der GEV angehören, wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung der GEV gewählt. Zu seinen Aufgaben gehören, die Messmethoden und Vergabekriterien nach dem Stand der Technik zu aktualisieren und das System EMICODE weiter zu entwickeln. Er kann externe Experten einbeziehen.
Kontakt
GEV - Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. +49(0)221 6793120
Fax +49(0)221 6793133