Einwegpfand-Symbol

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, Mischungen von Bier mit Cola oder Limonade, Limonade, Fruchtsaft, Energy-Drinks, Kalte Eistee- oder Kaffeegetränke
Anzahl der belabelten Produkte: Alle pfandpflichtigen Einwegverpackungen
Label-Info: Einwegpfand-Symbol
  • Keine Wertung

Verbraucher können anhand des Labels erkennen, dass es sich bei der gekauften Getränkeverpackung um eine Einweg-Verpackung handelt.

Das Label trägt zur gesetzlich vorgeschriebenen Erkennbarkeit von Einweggetränkeverpackungen bei. Intention der Verpackungsverordnung ist dabei, die in dieser Verordnung als "nicht ökologisch vorteilhaft" definierten Einweggetränkeverpackungen mit einem (hohen) Pfand zu belegen, um Mehrweg zu fördern.

Da es sich bei dem Label um die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung eines gegebenen Sachverhaltes im Verpackungsbereich (Einwegkennzeichnung von Getränkeverpackungen) handelt, wird das Label nicht bewertet.

Mehr Informationen

Labelgeber

Inhaber des Bildzeichens ist die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH.

Einwegverpackungen in bestimmten Getränkebereichen sind gemäß §9 Abs. 2 Verpackungsverordnung (VerpackV) pfandpflichtig. Sie müssen als solche gekennzeichnet und über ein bundesweites System der Verwertung zugeführt werden.

Hierfür wurde die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH im Jahr 2005 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Gesellschafter sind je zur Hälfte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V. (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE).

Labelziele

Ziel des Labels ist, dass Einwegverpackungen der Entsorgung zugeführt werden. Ziel der Verpackungsverordnung ist es, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.

Labelvergabe

Für Einweggetränkeverpackungen besteht gemäß §9 der Verpackungsverordnung (VerpackV) die Verpflichtung aller beteiligten Vertriebsakteure entlang der Handelsketten, einen Pfandbetrag in Höhe von 0,25 Euro inklusive Umsatzsteuer von ihrem jeweiligen Abnehmer bis zum Verbraucher zu erheben. Der Pfandbetrag gilt für alle Verpackungsgrößen zwischen 0,1 und 3 Litern.

Pfandpflichtige Getränkeverpackungen müssen gekennzeichnet und über ein bundesweites System einer Verwertung zugeführt werden. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle) zurücknehmen, die er im Sortiment führt, es sei denn, die Verkaufsfläche ist kleiner als 200 Quadratmeter.

Um diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, wurde von Handel und Getränkeindustrie die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) gegründet.

Sie ist Zeichenträgerin der DPG-Markierung. Jede pfandpflichtige Einwegverpackung ist mit einem Barcode und mit einer sogenannten GTIN versehen. Der jeweilige Teilnehmer schließt einen Vertrag mit der DPG ab. Er erhält draufhin für seine Artikel die entsprechenden DPG-Aufkleber, die er auf die Artikel aufbringen muss. Mit Hilfe der GTIN können die Behälter bei der Rückgabe eindeutig zugeordnet werden. Die DPG stellt den teilnehmenden Unternehmen gleichzeitig ein System  zur Verfügung, innerhalb dessen sie untereinander den Pfand ausgleichen können (Pfand-Clearing).

Kontakt

DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Luisenstrasse 46
10117 Berlin
Tel. +49(0)30 8009740
Fax +49(0)30 800974141

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