EdDE-Entsorgungsfachbetrieb

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: EdDE-Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
Kategorie: Dienstleistung
Produkte:
Unternehmen, die im Bereich der Sammlung, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung, des Handelns oder Makelns von Abfällen tätig sind
Anzahl der belabelten Produkte: Etwa 700 Betriebsstätten
Label-Info: EdDE-Entsorgungsfachbetrieb
  • Besonders empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Die Kriterienentwicklung erfolgt unter Hinzuziehung vom Zeichennehmer weitgehend unabhängiger und kompetenter Stellen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird umfassend kontrolliert. Wenn die Labelvergabe befristet ist, werden Fristverlängerungen nur nach einer erneuten Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erteilt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher verständlich und nachvollziehbar dokumentiert und veröffentlicht und kostenlos zugänglich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu Verbesserungen der Zuverlässigkeit und Fachkompetenz von Unternehmen beiträgt, die im Bereich der Sammlung, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung, des Handelns oder Makelns von Abfällen tätig sind.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Die Entsorgergemeinschaft setzt sich aus Entsorgungsunternehmen zusammen. Sie wählt den Vorstand aus ihrer Mitte heraus. Die Vorstandsmitglieder der Entsorgergemeinschaft berufen die Mitglieder des Überwachungsauschusses, der aus zehn Personen besteht und über die Vergabe des Labels entscheidet. Die Mitglieder des Überwachungsauschusses müssen laut Entsorgergemeinschaftenrichtlinie Inhaber oder Leiter eines in der Entsorgergemeinschaft vereinigten Entsorgungsfachbetriebes sein. Die zuständige staatliche Anerkennungsbehörde nimmt die Entscheidungen zur Labelvergabe zur Kenntnis und erhält auf Wunsch die Begutachtungsberichte der Sachverständigen. Damit hat sie die Möglichkeit, die Entscheidungen des Überwachungsauschusses zu überprüfen.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können sich umfassend über die Vergabekriterien informieren.

Mehr Informationen

Labelgeber

Labelinhaber ist die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (EdDE). Ihr gehören etwa 330 Mitgliedsunternehmen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft mit über 700 Betriebsstätten an. Damit ist sie laut eigenen Angaben die mitgliederstärkste Entsorgergemeinschaft Deutschlands. Die EdDE ist behördlich anerkannt und darf somit an ihre Mitgliedsbetriebe in allen Bundesländern Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikate erteilen.

Labelziele

Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz von Unternehmen zu kennzeichnen, die im Bereich der Sammlung, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung, des Handelns oder Makelns von Abfällen tätig sind und diese Qualität für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

Labelvergabe

Die Entsorgergemeinschaft vergibt das Label auf der rechtlichen Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie.

Ein Entsorgungsbetrieb kann ein Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat entweder über eine technische Überwachungsorganisation mit einem Einzelüberwachungsvertrag (nach Zustimmung einer staatlichen Anerkennungsbehörde) erlangen oder über die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Die EdDE darf aufgrund ihrer behördlichen Anerkennung nach entsprechender Begutachtung selbständig das Label vergeben. Für beide Wege gilt, dass jeweils die von der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorgegebenen Mindestanforderungen Grundlage des Prüfverfahrens sind.

Die EdDE legt als bundesweit behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaft zusätzliche Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeiten der Mitgliedsunternehmen sowie an die erforderliche Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde der Inhaber und der im Betrieb beschäftigten Personen fest.

Betriebe, die das Label tragen wollen, stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft. Der EdDE-Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Betriebs in den EdDE e. V. Anschließend sendet die EdDE-Geschäftsstelle dem Antragsteller einen Bescheid über die Mitgliedschaft sowie Erhebungsbögen, ein Formblatt zur Benehmensregelung und Verfahrenserläuterungen zum Überwachungsverfahren zu. Der Betrieb muss die Kriterien der EfbV und der Entsorgergemeinschaft erfüllen und die Umsetzung dokumentieren.

Anschließend wählt er einen Gutachter aus einer Liste von durch die EdDE anerkannten, unabhängiger Gutachtern aus und schließt einen Vertrag über die Begutachtung. Mit der EdDE wird eine Überwachungsvereinbarung geschlossen. Daraufhin wird der Betrieb durch den Sachverständigen begutachtet. Der Bericht wird durch die EdDE-Geschäftsstelle formal geprüft und anonymisiert an den Überwachungsausschus der Entsorgergemeinschaft weitergegeben. Dieser setzt sich aus zehn Unternehmensvertretern, jeweils zur Hälfte aus der öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Entsorgungswirtschaft zusammen. Der EdDE-Überwachungsausschuss erteilt bei einem positiven Entscheid das Überwachungszertifikat und das Label. Die Entscheidung wird der Anerkennungsbehörde mitgeteilt, die die Möglichkeit hat, bei begründetem Bedarf auch die Begutachtungsberichte der Sachverständigen anzufordern und zu überprüfen.

Ob die Vergabekriterien eingehalten werden, wird in jährlichen Begutachtungen der Unternehmen durch externe akkreditierte Sachverständige geprüft. Bei Verstößen werden Sanktionen verhängt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.

Kontakt

EdDE-Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
Von-der-Wettern-Straße 25
51149 Köln
Tel. +49(0)2203 101870
Fax +49(0)2203 1018749

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