Deutsches Weinsiegel

Vergeben in: Deutschland
Vergeben von: Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)
Kategorie: Essen und Trinken
Produkte:
Weine
Anzahl der belabelten Produkte: Über 2.500
Label-Info: Deutsches Weinsiegel
  • Eingeschränkt empfehlenswert
  • Anspruch
    Die Vergabekriterien gehen deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.
    Die Kriterien des Labels werden anhand neuerer Erkenntnisse und Standards überarbeitet.
    Die Kriterien des Labels sind geeignet, relevante Verbesserungen im Bereich des Labels zu ermöglichen (ökologische, gesundheitliche, soziale, technische, kulturelle Ansprüche etc.).
  • Unabhängigkeit
    Bei der Kriterienentwicklung werden unabhängige und kompetente Stellen nicht ausreichend mit einbezogen.
    Zeichengeber, Zeichennehmer und Prüfer sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich weitgehend voneinander unabhängig.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird von unabhängiger und eindeutig identifizierbarer Stelle kontrolliert.
  • Kontrolle
    Eindeutige, nachprüfbare Vergabekriterien mit klarem Bezug sind vorhanden.
    Die Einhaltung der Vergabekriterien wird nicht umfassend und häufig genug kontrolliert und/oder wenn die Labelvergabe befristet ist, dann werden Fristverlängerungen erteilt, ohne dass eine erneute Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfolgt.
    Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien wird eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen, überschaubaren Frist eingefordert, gegebenenfalls erfolgen weitere Sanktionen bis zum Entzug des Labels.
  • Transparenz
    Zielsetzung und Trägerschaft sind in öffentlich zugänglichem Informationsmaterial erläutert.
    Vergabekriterien, Vergabeverfahren und Kontrollverfahren sind für Verbraucher schwer nachvollziehbar. Sie sind nicht in ausreichendem Umfang öffentlich zugänglich oder nicht kostenlos erhältlich.
    Das Bildzeichen des Labels ist so gestaltet, dass es nicht mit einem anderen Zeichen verwechselt werden kann.

Unsere Bewertung

Es handelt sich um ein Label, das höhere Anforderungen an Weine stellt, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind, vor allem im Hinblick auf die sensorische Qualität.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von der zeichengebenden Stelle selbst, beziehungsweise deren GmbH entwickelt. Der Vergabeprozess ist für Verbraucher in seinen Details nicht öffentlich einsehbar und aus diesem Grund auch nicht leicht nachzuvollziehen.

Die sensorischen Prüfungen werden von unabhängigen Experten auf der Grundlage von Proben durchgeführt, die vom Zeichennehmer zur Verfügung gestellt werden. Weitere Kontrollen der Weine finden anschließend in Stichproben statt.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, werden ihm Sanktionen auferlegt.

Mehr Informationen

Labelgeber

Inhaber des Labels Deutsches Weinsiegel ist die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG), Frankfurt am Main. Diese ist zuständig für die Qualitätssicherung und -förderung von Weinen, Getränken und weiteren Lebensmitteln und vergibt das Label bereits seit 1950.

Das Label war bis Ende 2010 ein offizielles RAL Gütezeichen. Seit Auflösung der Gütegemeinschaft ist RAL an dem System allerdings nicht mehr beteiligt.

Labelziele

Das Label hat zum Ziel, die besondere Qualität bestimmter deutscher Weine für Verbraucher kenntlich zu machen und damit deren Absatz zu fördern. Den Status einer anerkannten Güteaussage hat es seit 1971 durch das deutsche
Weinrecht und den Titel einer Auszeichnung seit 1976 durch das EU-Recht.

Labelvergabe

Hersteller, die das Deutsche Weinsiegel nutzen wollen, stellen einen Antrag an die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG). Sie müssen dabei die Gütesiegel-Satzung und die sogenannte Grundregel für sich verbindlich anerkennen. Der Antrag wird von der DLG TESTSERVICE GmbH geprüft. Vor der Zulassung ist die DLG TESTSERVICE GmbH berechtigt, beim Antragsteller eine Betriebsbesichtigung vorzunehmen.

Die Vergabekriterien setzen einen Qualitätsstandard für Weine, der über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt. Dabei wird vor allem der Geschmack bewertet. Bestimmte Vorbedingungen wie Jahrgang, Rebsorten und Gebietstyp müssen erfüllt sein. Spezielle Kontrollen, beispielsweise auf Schadstoffe, finden nicht statt. Der Produktionsprozess des Weines insgesamt findet im Rahmen des Labels kaum Berücksichtigung. Die Kennzeichnung dient vor allem als Vermarktungsinstrument.

Als Zeichenverband ist die DLG für die Qualitätskriterien und Verleihungsgrundsätze verantwortlich. Sie beruft außerdem die externen, ehrenamtlich tätigen, sensorischen Sachverständigen als Prüfer der Weine. Änderungen der Labelkriterien und der Grundregel werden von der DLG TESTSERVICE GmbH erarbeitet und vom Vorstand der DLG erlassen.

Fällt die Prüfung zufriedenstellend aus, vergibt die DLG das Label für eine bestimmte Charge des Weins. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann die DLG gegen den Zeichenbenutzer Sanktionen verhängen, die bis zum Entzug des Labels reichen können. 

Kontakt

DLG TestService GmbH
Wöllsteiner Straße 16
55599 Gau-Bickelheim
Tel. +49(0)6701 200350
Fax +49(0)6701 2003540

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