Der Blaue Engel
Wiederaufbereitete Tonermodule
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Internet und IT |
Produkte: |
Wiederaufbereitete Tonermodule
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Anzahl der belabelten Produkte: | 1 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 177 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von wiederaufbereiteten Tonermodulen beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchführt.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende und unabhängige Kontrollen erfolgen durch die geforderten Prüfzertifikate und Laboruntersuchungen und machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird in dieser Form seit 2013 (eine Vorläuferversion bestand seit 2006) vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Tonermodule erkennen und auswählen können, die wiederverwendet wurden und möglichst wenige Stoffe enthalten und ausdünsten, die die Umwelt und die Gesundheit belasten.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Toner und Tinten keine giftigen Stoffe, wie Azofarbstoffe, Quecksilber-, Cadmium-, Blei-, Nickel- oder Chrom-VI-Verbindungen als Grundbestandteile enthalten dürfen. Für die Abgabe von Feinstaub gelten sehr niedrige Grenzwerte.
Der Labelnehmer muss leere und verbrauchte Tonermodule zurücknehmen, damit sie wiederaufbereitet werden können. Wenn das technisch nicht möglich ist, muss er sie verwerten beziehungsweise fachgerecht entsorgen. Die wiederaufbereiteten Tonermodule müssen ohne Füllung zu mindestens 75 Gewichtsprozent aus wiederverwendeten Teilen bestehen und grundsätzlich mindestens fünfmal wiederverwendbar sein.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Geräten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Zertifikate und Ergebnisse von unabhängigen Laboruntersuchungen ein. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430