Der Blaue Engel
Umweltfreundliche Rohrreiniger
Schützt das Wasser
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Kosmetik und Sanitär |
Produkte: |
Spiralen, Saugglocken
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 20 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 24 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich dazu beiträgt, dass weniger chemische Substanzen in Gewässer geraten.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Da es sich um sehr einfache Gerätschaften, wie beispielsweise Saugglocken handelt, ist in diesem Fall eine umfassende Kontrolle auch durch die Überprüfung der Betriebsanleitung der Produkte möglich und umfassend genug.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1984 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher sich für Rohrreinigungssysteme entscheiden, die ohne chemische Substanzen auskommen und stattdessen auf mechanische Verfahren setzen. Dadurch sollen Gewässer geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Hauptvergabekriterium ist, dass die Reinigungssysteme die Verstopfungen in Abflüssen ohne chemische Zusätze beseitigen können, also mechanisch funktionieren, wie beispielsweise Saugglocken oder Reinigungsspiralen. Die Geräte müssen zudem in Bezug auf Konstruktion und Handhabung allen einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln entsprechen.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht Eigenerklärungen und die Bedienungsanleitung ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430