Der Blaue Engel
Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Thermische Verfahren zur Schädlingsbekämpfung
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Anzahl der belabelten Produkte: | 6 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 57 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Bekämpfung von Insekten beiträgt, die das Holz in Gebäude zerstören. Dadurch wird die Gesundheit von Verbrauchern geschont.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen und Baumusterprüfungen der Brenner einreicht, machen das Label glaubwürdig. Die Qualitätskontrolle der Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber und die zuständigen Behörden, wie beispielsweise Baubehörden und Denkmalschutzbehörden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1989 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Verfahren zum Abwehren von holzzerstörenden Insekten in Gebäuden erkennen und auswählen können, die für die Umwelt und Gesundheit weitgehend unbedenklich sind.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört, dass die Verfahren ohne Chemie auskommen. Diese ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, beispielsweise wenn die befallenen Stellen mit Hitze nicht erreichbar sind. Außerdem darf das Holz mit chemischen Produkten nachbehandelt werden. Die Insekten müssen nach bestimmten Vorgaben bekämpft werden, damit der Erfolg sichergestellt ist.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen und Baumusterprüfungen ein, die von RAL geprüft werden. Die Qualität der Arbeiten muss durch den Auftraggeber und eventuell beteiligte Behörden (Baubehörde oder Denkmalschutzbehörde) geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430