Der Blaue Engel
Textilien
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bekleidung und Schuhe |
Produkte: |
Textilien
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Anzahl der belabelten Produkte: | keine Angabe |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 154 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Produktion von Textilien beiträgt. Außerdem erfolgt eine Schadstoffprüfung am Endprodukt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Seite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen einerseits, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten, sie müssen aber auch Prüfzertifikate einreichen und unabhängige Laboruntersuchungen nachweisen. Obwohl es sich um ein Umweltzeichen handelt, müssen Labelnehmer zusätzlich darstellen, ob sie die sozialen Bedingungen in der gesamten Herstellungskette einhalten. Das Label erfüllt damit die Kriterien für Nachhaltigkeit.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2011 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Textilien zu fördern, bei deren Herstellung auf gesundheitsgefährdende Chemikalien verzichtet wird und insgesamt hohe Umweltstandards erfüllt werden. Außerdem müssen die Produkte gute Gebrauchseigenschaften aufweisen. Dadurch sollen die Umwelt geschont, Ressourcen gespart und die Gesundheit der Verbraucher und Produzenten geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass textile Naturfasern, wie Baumwolle, Hanf, Flachs und Wolle, aus kontrolliert biologischem Anbau beziehungsweise Tierhaltung stammen müssen. Die Zellulose, die für die Herstellung von Kunstfasern verwendet wird, muss aus nachhaltiger Holzwirtschaft gewonnen werden. Bestimmte kritische Stoffe, wie flammhemmende Mittel oder giftige Azofarbstoffe, dürfen bei der Herstellung nicht verwendet werden.
Zusätzlich zu den Umweltstandards müssen außerdem die sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen, die sich auf die Arbeitsbedingungen in den Farbriken beziehen, sowohl bei der Herstellung der Rohstoffe als auch bei der Herstellung und Verarbeitung der Produkte eingehalten werden.
Die Labelnehmer erklären, dass sie bestimmte Verpflichtungen einhalten und reichen Prüfzertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen ein. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430