Der Blaue Engel
Textile Bodenbeläge
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Wollteppiche, Baumwollteppiche, Kunstfaserteppiche, Nadelvlies-Teppiche, Vliesteppiche
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Anzahl der belabelten Produkte: | 131 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 128 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und gesundheitlichen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und bei der Entsorgung von Teppichen beiträgt. Es handelt sich außerdem um ein Nachhaltigkeitslabel, weil bei der Herstellung der Teppiche soziale Mindeststandards eingehalten werden müssen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende und unabhängige Kontrollen erfolgen, indem Prüfzertifikate und Laboruntersuchungen vorgelegt werden müssen und machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2007 in der jetzigen Form vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, die Teppiche zu fördern, die möglichst wenig Schadstoffe abgeben, und so die Umwelt und die Gesundheit von Verbrauchern zu schonen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass problematische Weichmacher oder giftige Flammschutzmittel dem Teppich nicht zugesetzt sein dürfen. Zusätzlich ist Kinderarbeit bei der Herstellung verboten. Die Teppiche dürfen außerdem nur minimale Mengen von Schadstoffen ausdünsten.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Teppichen, sondern der Labelnehmer reicht Prüfzertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen ein und bestätigt, dass er alle Anforderungen einhält. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann die RAL gGmbH ihm gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430