Der Blaue Engel
Technisch getrocknete Holzhackschnitzel / Holzpellets
Schützt das Klima
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Holzpellets und Hackschnitzel
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Anzahl der belabelten Produkte: | 1 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 153 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung und dem Gebrauch von Holzpellets und Hackschnitzeln beiträgt und so klimafreundliches Heizen und nachhaltige Forstwirtschaft fördert. Aus diesem Grund handelt es sich um ein Nachhaltigkeitslabel.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Zertifikate, Berechnungen und unabhängig bestätigte oder erstellte Prüfberichte einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2011 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Holzpellets und Hackschnitzel erkennen und auswählen können, die effizient und schadstoffarm verbrennen und so einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und Ressourcen schonen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Pellets oder Hackschnitzel aus naturbelassener Biomasse bestehen und effizient sowie schadstoffarm verbrennen. Als Rohstoffe dürfen nur erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte Holzrückstände verwendet werden. Die Transportwege des Holzes werden über einen CO2-Emissionswert auf der Packung abgebildet. Holz, das aus Wäldern stammt, muss nachweisbar nachhaltig produziert worden sein. Bei Holz aus sogenannten Kurzumtriebsplantagen gilt, dass die Flächen bereits seit 2008 zur Holzgewinnung genutzt worden sein müssen, um sicherzustellen, dass nicht auf Flächen, die ursprünglich dem Anbau von Lebensmitteln dienten, jetzt Biomasse angebaut wird. Die Wärme, mit der zur die Holzbrennstoffe getrocknet werden, muss aus Erneuerbaren Energien stammen. Zudem muss das Endprodukt eine gewisse Mindestqualität aufweisen, beispielsweise einen Wassergehalt von maximal 15 Prozent.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht entsprechende Eigenerklärungen, Berechnungen und unabhängig bestätigte Untersuchungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430