Der Blaue Engel
Tapeten und Raufaser überwiegend aus Papier-Recycling
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bauen und Wohnen |
Produkte: |
Raufasertapeten
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 160 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 35 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung von Tapeten beiträgt und die Gesundheit von Verbrauchern schützt. Nachhaltigkeitsaspekte werden berücksichtigt, indem bei den Frischfasern ein Zertifikat über den nachhaltigen Anbau des Holzes gefordert wird.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende und regelmäßige Kontrollen, indem Labelnehmer Prüfzertifikate unabhängiger Stellen vorlegen muss, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2006 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, die Ressourcen zu schonen, indem überwiegend Altpapier zum Einsatz kommt. Außerdem will das Label die Gesundheit von Verbrauchern schützen, indem bestimmte Schadstoffe entweder ausgeschlossen sind oder nur in einem sehr geringen Maße enthalten sein dürfen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Dazu gehört beispielsweise, dass die Produkte überwiegend aus recyceltem Papier bestehen müssen (bei Raufaser mindestens etwa 80 Prozent und bei Papiertapeten mindestens etwa 60 Prozent) und dass bestimmte, giftige Stoffe, wie Formaldehyd, nur in geringsten Mengen vorkommen dürfen oder ganz ausgeschlossen sind. Der Frischfaseranteil muss überwiegend aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und die Tapeten müssen chlorfrei gebleicht werden.
Die RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht durch Vor-Ort Kontrollen, sondern der Labelnehmer muss regelmäßig, unter anderem über Prüfzertifikate unabhängiger Stellen nachweisen, dass er die Kriterien einhält. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Zeichennehmer gegen die Kriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430