Der Blaue Engel
System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Stoffhandtuchrollen aus Baumwolle
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Anzahl der belabelten Produkte: | Etwa 10 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 77 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich dazu beiträgt, Stoffhandtuchrollen aus Baumwolle zu fördern und damit hilft, die Umwelt und die Ressourcen zu schonen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen finden statt, indem der Labelnehmer oder sein Zulieferer entsprechende Eigenerklärungen vorlegen muss. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 1993 vergeben. Er hat zum Ziel, dass Verbraucher Stoffhandtuchrollen erkennen können, die langlebig und weiterverwendbar sind und damit die Ressourcen schonen.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass die Handtuchrollen überwiegend aus Baumwolle bestehen. Bis zu 35 Prozent andere Fasern sind zur Verstärkung erlaubt. Die Stoffhandtuchrollen müssen mindestens achtzigmal wiederverwendbar sein, aus einem Handtuchspender entnommen werden und mindestens achtzig sogenannte Portionen ergeben. Darüber hinaus müssen sie nach Verschleiß weiterverwertet werden können, beispielsweise als Putzlappen. Bei der Reinigung dürfen keine Waschmittel eingesetzt werden, die Phosphate, optische Aufheller oder Bleichmittel enthalten. Zudem dürfen keine Weichspüler verwendet werden und der Wasserverbrauch der Wäscherei muss bestimmte, niedrige Grenzwerte einhalten.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer oder sein Zulieferer reicht entsprechende Eigenerklärungen ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430