Der Blaue Engel
Schuhe
Schützt Umwelt und Gesundheit
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Bekleidung und Schuhe |
Produkte: |
Schuhe
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Anzahl der belabelten Produkte: | 2 |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 155 |
Mit
kennzeichnen wir Nachhaltigkeitslabel. Diese berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte und die ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen.Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Produktion von Schuhen beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu bezieht die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die Einschätzungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes mit ein. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Anhörungsbesprechungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Kontrollen erfolgen einerseits, indem die Hersteller erklären, dass sie die Kriterien einhalten, sie müssen aber auch Prüfzertifikate einreichen und unabhängige Laboruntersuchungen nachweisen. Obwohl es sich um ein Umweltzeichen handelt, müssen Labelnehmer zusätzlich darstellen, ob sie die sozialen Bedingungen in der gesamten Herstellungskette einhalten. Das Label erfüllt damit die Kriterien für Nachhaltigkeit.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser, seit 2011 vergebene Blaue Engel hat zum Ziel, Schuhe zu fördern, bei deren Herstellung hohe Umweltstandards erfüllt werden, die keine gesundheitsgefährdenden Chemikalien enthalten und die gute Gebrauchseigenschaften aufweisen. Dadurch sollen die Umwelt geschont, Ressourcen gespart und die Gesundheit der Verbraucher und Produzenten geschützt werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Dazu gehört beispielsweise, dass bei der Herstellung der Schuhe kein Polyvenylchlorid (PVC) verwendet werden darf und dass die Häute und Felle von landwirtschaftlichen Nutztieren stammen. Wildlebende oder bedrohte Tierarten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Aus Leder hergestellte Schuhe dürfen kein giftiges Chrom enthalten. Textile Naturfasern, zum Beispiel Baumwolle, Hanf, Flachs, Wolle, müssen aus kontrolliert biologischem Anbau beziehungsweise Tierhaltung stammen. Zellulose, aus der Kunstfasern hergestellt werden, muss aus nachhaltiger Holzwirtschaft gewonnen werden. Bestimmte kritische Stoffe, wie flammhemmende Mittel oder giftige Azofarbstoffe dürfen bei der Herstellung der Schuhe nicht verwendet werden. Zusätzlich zu diesen Umweltstandards müssen die sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen, die sich auf die Arbeitsbedingungen in den Fabriken beziehen, eingehalten werden.
Die Labelnehmer erklären, dass sie bestimmte Verpflichtungen einhalten und reichen Prüfzertifikate und Ergebnisse von Laboruntersuchungen ein. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430