Der Blaue Engel
Schreibgeräte und Stempel
Schützt die Ressourcen
Vergeben in: |
Deutschland
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Vergeben von: | Umweltbundesamt FG III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung |
Kategorie: | Arbeitswelt und Büro |
Produkte: |
Kugelschreiber, Filzstifte, Bleistifte, Stempel, Malstifte, Marker
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Anzahl der belabelten Produkte: | unbekannt |
RAL-Zeichen: | RAL-UZ 200 |
Unsere Bewertung
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen Verbesserungen bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung von Stiften und Stempeln beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Dazu diskutiert und beschließt die Jury Umweltzeichen, die aus Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und den Bundesländern besteht, die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Außerdem fließen die Ergebnisse sogenannter Expertenanhörungen mit ein, die die mit der Zeichenvergabe beauftragte RAL gGmbH durchgeführt hat.
Der Vergabeprozess ist transparent, die Vergabegrundlage mit dem detaillierten Zertifizierungsprozess steht auf der Webseite des Labels zum kostenlosen Download bereit.
Umfassende Kontrollen, indem der Labelnehmer Eigenerklärungen, ein Muster und unabhängig bestätigte Prüfberichte einreicht, machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Mehr Informationen
Labelgeber
Der Blaue Engel ist das weltweit erste Umweltzeichen. Er wird seit 1978 vergeben. Inhaber des Umweltzeichens Blauer Engel ist das Bundesumweltministerium.
RAL gGmbH, eine 100prozentige Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ist mit der Vergabe des Blauen Engel beauftragt, während das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle des Blauen Engel die Kriterien für die Vergabe erarbeitet.
Die Jury Umweltzeichen mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern beschließt, welche Blaue Engel neu entwickelt werden sollen und wie die entsprechenden Vergabegrundlagen gestaltet sein sollen.
Labelziele
Dieser Blaue Engel wird seit 2016 vergeben und hat zum Ziel, dass Verbraucher Stifte und Stempel erkennen und auswählen können, die möglichst ressourcenschonend gestaltet, langlebig und weitgehend frei von Schadstoffen sind. Dadurch sollen Ressourcen und die Gesundheit von Verbrauchern geschont werden.
Labelvergabe
Die RAL gGmbH schließt mit dem Zeichennehmer einen sogenannten Zeichennutzungsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit ab. In diesem verpflichtet sich der Zeichennehmer, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Zu den Vergabekriterien gehört beispielsweise, dass verwendetes Holz aus legalen Quellen stammen und mindestens 70 Prozent dieses Holzes darüber hinaus aus nachhaltigem Anbau stammen muss. Bei Kunststoffen gilt, dass diese zu mindestens 80 Prozent aus Recyclingmaterial bestehen müssen. Alternativ können mindestens 60 Prozent des verwendeteten Kunststoffes aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen sein. In diesem Fall gilt, dass der Anbau der Rohstoff liefernden Pflanzen nachhaltig erfolgen muss. Wird Papier oder Pappe für die Produkte verwendet, so muss dieses zu 100% aus Altpapier hergestellt werden. Die Stifte und Stempel dürfen bestimmte kritische Stoffe, wie beispielsweise Cadmium, Blei, Chrom (VI), Quecksilber, oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAK, nicht enthalten. Die Hersteller müssen zudem Nachfüllprodukte für die Stempel und Stifte anbieten.
Produkte, die Polyvinylchlorid (PVC) enthalten, aus Aluminium bestehen, oder mit Metallbeschichtungen versehen sind, sind von der Vergabe des Labels ausgeschlossen.
RAL gGmbH prüft die Einhaltung der Kriterien nicht an den Produkten, sondern der Labelnehmer reicht Eigenerklärungen, ein Muster und unabhängig bestätigte Prüfberichte ein, die von RAL geprüft werden. Der Vertrag endet nur, wenn einer der Vertragspartner kündigt oder eine neue Vergabegrundlage in Kraft tritt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die RAL gGmbH gegebenenfalls das Umweltzeichen entziehen.
Kontakt
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Tel. +49 (0)228 68895 0
Fax +49 228 68895 430